PresseKat - Unsicherheiten bei den Online Casino Gesetzen

Unsicherheiten bei den Online Casino Gesetzen

ID: 306135

Seit einigen Wochen herrschen Unklarheiten in der Online Glücksspielszene, in der kürzlich
die monopolistische Stellung der Sportwetten in Frage gestellt wurde. Da unklar ist, ob die
Online Sportwetten zum Bereich des Glücksspiels gehören oder doch eher dem
Geschicklichkeitsspiel zugeordnet werden können, soll das sogenannte Sportsmonopol in
Deutschland nun vom Europäischen Gerichtshof aufgelöst werden.

(firmenpresse) - Unsicherheiten bestehen hier jedoch weiterhin. Das Monopol soll aufgelöst werden, da es
in Bezug auf die EU Gesetze nicht zugelassen sei bzw. sogar dagegen verstoße. Der
Europäische Gerichtshof meint, dass eine Monopolisierung nur dann zulässig wäre, wenn
alle Glücksspiele, die zur Spielsucht verleiten könnten, unter dieses Monopol fallen
würden. Da die Sportwetten hier jedoch in der alleinigen Monopol-Stellung verharren,
sollen eben diese nun aufgelöst werden.

Nach den Diskussionen über die Auflösung des Spotmonopols wurden in den Medien
sogleich Schlagzeilen veröffentlicht, die die Beendigung des Monopols bestätigen. Eine
eindeutige Äußerung von Seiten des Europäischen Gerichtshofs wurde allerdings noch
nicht getroffen, weswegen von einer Auflösung des Monopols bisher noch nicht
gesprochen werden kann. Die Zuständigen Entscheidungsträger bitten um Zeit, da eine
Entscheidung dieser Art nicht von heute auf morgen getroffen werden kann. Das bedeutet
für die Glücksspielinteressierten abwarten.

Die durch diesen Fall aufgetretenen Unklarheiten verunsicherten bis heute die gesamte
Glücksspielszene. Mit der Auflösung des Sportsmonopols müssten die gesamten
Glücksspielgesetze neu vereinbart werden und sollen in Zukunft nicht mehr im
Widerspruch zu den Gesetzen der EU stehen. Um die Schaffung der neuen Gesetze, muss
sich die Deutsche Gesetzgebung kümmern, was die Bevölkerung nun zum Warten
auffordert. Neue Regelungen und eine klare Entscheidung werden frühestens im Frühling
2011 erwartet.



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Datum: 30.11.2010 - 12:18 Uhr
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