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Kfz-Versicherung: Bei Beitragserhöhung Wechsel nach 30.11. möglich

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Kfz-Prämienanstieg 2011 für Bestandskunden teilweise umüber 10 Prozent / Nach Erhöhung der Versicherungsprämie außerordentlich kündigen

(firmenpresse) - (ddp direct) München, 30. November 2010

Wenn der Versicherer die Beiträge für die Kfz-Prämie erhöht, ist eine Kündigung der Police auch nach dem Stichtag 30. November noch möglich. Einige Assekuranzen verschicken die Mitteilung über die Beitragserhöhungen erst kurz vor oder nach dem medial umworbenen Wechselstichtag, um möglichst viele Kündigungen abzuwenden.

CHECK24 Deutschlands großes Vergleichsportal weist darauf hin, dass das außerordentliche Kündigungsrecht jedoch immer einen Monat lang nach Kenntnisnahme der Prämienerhöhung besteht unabhängig vom Wechselstichtag.

Kfz-Prämien steigen 2011 für Bestandskunden teilweise um über 10 Prozent

Die meisten Versicherungen heben zum kommenden Jahr die Prämien für ihre Bestandskunden an. Diese müssen in vielen Fällen mit Erhöhungen ihrer Kfz-Versicherungsprämie von fünf bis zehn Prozent, teilweise sogar von über zehn Prozent, rechnen.

Zirka die Hälfte der Versicherungsunternehmen benachrichtigen ihre Kunden erst kurz vor dem Stichtag oder danach über die Beitragsveränderungen mit teilweise sehr intransparenten Rechnungen. Häufig ist für den Verbraucher nicht direkt erkennbar, worauf die Beitragsänderung zurückzuführen ist, z.B. auf eine andere SF-Klasseneinstufung oder die Einordnung in eine andere Typ- oder Regionalklasse.

Sonderkündigungsrecht bei Erhöhung der Beiträge

Das Recht der außerordentlichen Kündigung besteht grundsätzlich immer, wenn der Beitrag steigt, erklärt Daniel Friedheim vom unabhängigen Vergleichsportal CHECK24.de. Das gilt auch dann, wenn die Erhöhung durch die Umstufung des Fahrzeugs in eine andere Regional- oder Typklasse bedingt ist, so Friedheim weiter.

Nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sind 30 Prozent aller Autofahrer ab dem 01. Januar 2011 von einer Änderung der Regionalklasse betroffen. Bei 33,5 Prozent der Versicherungsnehmer ändert sich im kommenden Jahr die Typklasse ihres Wagens.





Die Kündigung muss nach Kenntnisnahme der Erhöhung binnen eines Monats schriftlich erfolgen und sich explizit auf die Beitragserhöhung beziehen. Andernfalls kann die Assekuranz eine Kündigung nach dem 30.11. ablehnen.

Sonderkündigung bei Fahrzeugwechsel oder nach einem Schadenfall

Verbraucher, die sich ein neues Fahrzeug kaufen, können ihre Versicherung nach dem Erwerb unabhängig vom Stichtag 30. November wechseln. Auch nach einem Schadenfall besteht für Versicherte sowie die Assekuranz das Recht, eine Police innerhalb von einem Monat nach dem Schadenfall zu kündigen.

Mehrere hundert Euro Sparpotenzial durch Wechsel der Kfz-Versicherung

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Datum: 30.11.2010 - 09:31 Uhr
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