IHK Bonn/Rhein-Sieg warnt Unternehmen vor "schwarzen Schafen" / Amtsgericht Siegburg weist auf missbräuchliche Zahlungsaufforderungen hin
(PresseBox) - Das Landgericht Bonn und das Amtsgericht Siegburg warnen vor missbräuchlichen Zahlungsaufforderungen im Zusammenhang mit vorgeblichen Eintragungen ins Handelsregister. Darauf weist die Industrie- und Handelskammer (IHK) Bonn/Rhein-Sieg ihre Unternehmen hin. Die Direktorin des Amtsgerichts Siegburg warnt vor Angeboten und Bescheiden über Registereintragungen für Unternehmen im Unternehmensregister. Diese "Anbieter" bieten darin die "Veröffentlichung firmenrelevanter Daten" bzw. die "Veröffentlichung des Textes über das Unternehmen" und teilweise "Aufnahme in ein Register bzw. Verzeichnis" an. Die Empfänger der Anschreiben werden aufgefordert, die mitgeschickte Kostenrechnung auszugleichen. In allen Fällen wird bei genauer Prüfung ersichtlich, dass es sich um Vertragsangebote eines gewerblichen Unternehmens handelt.
Es soll der Eindruck erweckt werden, dass es sich um Kosten der Eintragung sowie um die Veröffentlichung der Handelsregistervorgänge beim Amtsgericht Siegburg handelt. Die Angebote dieser Firmen beziehen sich konkret auf den veröffentlichten Registereintrag. Die Angaben in diesem Schreiben "Ihr Handelsregistereintrag", "Ihre Handelsregisteränderung" sowie die auf der Kostenrechnung enthaltene Handelsregisternummer des Empfängers, erwecken den Anschein, dass die Kosten aufgrund der Eintragung beim Amtsgericht Siegburg entstanden und somit vom Empfänger zu zahlen sind. Die Direktorin des Amtsgerichts Siegburg regt an zu prüfen, ob strafrechtliche Schritte in Erwägung zu ziehen sind. Zusätzlich weist sie darauf hin, dass im elektronischen Bundesanzeiger eine Liste mit unlauteren Anbietern zufinden ist: https://www.ebundesanzeiger.de/download/anbieterliste.pdf. Nähere Informationen zum Adressbuchschwindel gibt es auch unter http://www.ihk-bonn.de/index.php?id=72.