Steuerfalle
(PresseBox) - Wichtig ist die steuerliche Freigrenze von 110 Euro. Dies ist der Betrag, den ein Unternehmen bei einer Firmenweihnachtsfeier für jeden Mitarbeiter steuerfrei ausgeben darf. Liegen die Ausgaben um nur einen Cent höher, sind Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag fällig, denn die gesamten Kosten sind vom Arbeitnehmer steuerlich als "geldwerter Vorteil" zu behandeln. Wer die Partner oder Ehegatten der Mitarbeiter mit einlädt, sollte pro Einzelperson maximal 55 Euro kalkulieren. Will der Chef dann noch Weihnachtsmann spielen und kleine Geschenke verteilen, so ist zu beachten, dass diese in die 110-Euro-Summe mit hineingerechnet werden müssen.
Damit es mit der steuerliche Freistellung keine Probleme gibt, sollten außerdem noch folgende Punkte berücksichtig werden:
- Zu der Feier müssen alle Mitarbeiter eingeladen werden.
- Es dürfen maximal zwei solcher Feiern pro Jahr gegenüber dem Finanzamt steuerbegünstigt abgerechnet werden.
- Die Veranstaltung muss ganz überwiegend im eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers liegen.