PresseKat - Gerichte entscheiden für mehr Verbraucherschutz

Gerichte entscheiden für mehr Verbraucherschutz

ID: 30060

Zwei neue Urteile zum Verbraucherschutz sind beim Bundesgerichtshof (BGH) und dem Landgericht München I entschieden worden.

(firmenpresse) - Der BGH hat entschieden (Urteil von 12. April 2007, Az.: VII ZR 122/06), dass eine Widerrufsbelehrung, die den Verbraucher lediglich über dessen Pflichten im Falle des Widerrufs, nicht jedoch über dessen wesentliche Rechte informiert, nicht den Anforderungen des Gesetzes genügt. Ohne eine ausreichende Widerrufsbelehrung beginnt der Lauf der zweiwöchigen Widerrufsfrist jedoch nicht. Folglich kann der Verbraucher, so Rechtsanwalt Stefan, nahezu zeitlich unbeschränkt seine eigene Vertragserklärung widerrufen.
Im vorliegenden Fall ging es um ein so genannten Haustürgeschäft. Bei diesen Geschäften steht dem Verbraucher das Recht zu, seine auf Abschluss des Vertrages gerichtete Erklärung zu widerrufen. Die Frist zum Widerruf beträgt zwei Wochen. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem dem Verbraucher eine Belehrung über das Widerrufsrecht mitgeteilt worden ist. Die Widerrufsbelehrung muss genau einem gesetzlichen Muster entsprechen oder den Anforderungen genügen, die das Gesetz an verschiedenen Stellen formuliert. Allgemein erfordert der Schutz des Verbrauchers eine möglichst umfassende, unmissverständliche und aus dem Verständnis des Verbrauchers eindeutige Belehrung.

Die Rechtsprechung ist jedoch auf jeden Vertragsschluss eines Verbrauchers zu übertragen, bei dem ihm ein Widerrufsrecht zusteht. Rechtsanwalt Stefan zufolge kommt der Entscheidung des Bundesgerichtshofs für Vertragsabschlüsse der Verbraucher über das Internet besondere Bedeutung zu.
Hinsichtlich der zeitlich unbegrenzten Widerrufsfrist des Verbrauchers rät Rechtsanwalt Stefan den im Internet tätigen Unternehmen die verwendeten Widerrufsbelehrungen entsprechend anzupassen. Die ist auch im Hinblick auf mögliche wettbewerbsrechtliche Verstöße von Bedeutung.

Ein weiteres Urteil (05.04.2007, Az.: 12 O 22084/06) zum Verbraucherschutz, das beim Landgericht München I entschieden wurde, besagt, dass Geschenkgutscheine bzw. das Restguthaben nach einem Jahr nicht verfallen dürfen. Das Gericht stellte fest, dass nach den gesetzlichen Bestimmungen der Anspruch aus einem Geschenkgutschein erst nach drei Jahren verjährt. Im Verfahren ging es um Geschenkgutscheine des Internetversandhändlers „Amazon.de“.





Rechtsanwalt Stefan spricht hier von einer positiven Entwicklung zunehmender Verbraucherfreundlichkeit auf Seiten der Rechtsprechung. Dem Verbraucherschutz wird mehr und mehr Aufmerksamkeit geschenkt, was allen zu Gute kommt, so Rechtsanwalt Stefan.


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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Über Rechtsanwalt Michael Stefan: Herr Stefan ist zugelassener Rechtsanwalt in Reutlingen. Schon früh spezialisierte er sich auf das Recht der Neuen Medien. Bereits seit 1996 konzipiert Michael Stefan juristische Informationssysteme für das Internet jeweils zu Teilbereichen des Internetrechts und betreute diese redaktionell wie auch als Projektleiter. Ab 1998 ist er Redaktionsmitglied des Juristischen Internetprojektes Saarbrücken (http://www.jura.uni-sb.de) und Mitarbeiter am Institut für Rechtsinformatik in Saarbrücken (http://rechtsinformatik.de).
Rechtsanwalt Michael Stefan ist langjähriges Mitglied des Deutschen EDV-Gerichtstages e.V. (http://edvgt.jura.uni-sb.de/) und Mitherausgeber des Saarländischen Arbeitsrechtlichen Journals (http://www.arbeitsrechtliches-journal.de).



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Diplom-Jurist
Burkhardt+Weber-Straße 57
72760 Reutlingen
Telefon: 07121/699045 - Telefax: 07121/699043
www.rechtsanwalt-stefan.de - mail(at)rechtsanwalt-stefan.de



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Datum: 16.05.2007 - 10:58 Uhr
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Freigabedatum: 16.05.2007

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