PresseKat - Kultusministerien diskriminieren Legastheniker

Kultusministerien diskriminieren Legastheniker

ID: 30040

Zeugnisbemerkungen verstoßen gegen das Grundgesetz

(firmenpresse) - Im Jahr der europäischen Chancengleichheit spitzt sich die Situation für Legastheniker zu. Unzulässige Zeugnisvermerke verschlechtern die Ausbildungschancen. Der BVL, Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie e.V., hat bereits im Herbst 2006 die Kultusministerkonferenz und die Kultusministerien der Länder über die verfassungswidrigen Erlasse, Verwaltungsvorschriften und Verordnungen für Schüler mit einer Legasthenie (Lese-/Rechtschreibstörung) in den Ländern informiert und gefordert, diese Regelungen zu überarbeiten, da sie gegen Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes verstoßen. In dem Gutachten von Frau Prof. Langenfeld, Institut für öffentliches Recht, Universität Göttingen, zur rechtlichen Situation von Legasthenikern an Schulen, wurde die Rechtslage dargestellt. Schüler mit einer diagnostizierten Legasthenie haben einen rechtlichen Anspruch auf Nachteilsausgleich über die gesamte Ausbildungszeit, der sich aus Art. 3 Abs. 1 GG (Grundsatz der Chancengleichheit) ableitet. Die Prüfungsbedingungen für Legastheniker, die in den technischen Fertigkeiten des Lesens und Rechtschreibens eingeschränkt sind, müssen so gestaltet werden, dass die betroffenen Schüler die gleichen Chancen in der Prüfung erhalten wie nicht betroffene Schüler. Da Legastheniker nicht in ihrer fachlichen Kompetenz eingeschränkt sind, ist es diskriminierend, wenn der gewährte Nachteilsausgleich, der nur ihr Handicap ausgleichen soll und ihnen keine Vorteile verschafft, als Zeugnisbemerkung aufgenommen wird. Gerade durch derartige Bemerkungen in den Abschlusszeugnissen haben Legastheniker bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz massive Nachteile.

„Das ist auch den Kultusministerien und Schulen bekannt, deswegen empfiehlt man den Eltern und Schülern, auf den Nachteilsausgleich, sofern er in höheren Klassen überhaupt noch besteht, zu verzichten, damit die Legastheniker bei der Ausbildungsplatzsuche durch die Bemerkung im Zeugnis keine Nachteile haben. Dass sich dadurch die Chancen der Schulabgänger verschlechtern, die in Folge dessen einen schlechteren Notenschnitt erlangen, scheint nach Ansicht der Bildungspolitik das kleinere Übel zu sein“, so Heike Bickel, Rechtsanwältin mit Tätigkeitsschwerpunkt Schulrecht. Dass sich die Situation für Legastheniker weiter zuspitzt, zeigt der neue Erlass in Hessen vom 19. April 2007. Das Kultusministerium Hessen weist die Schulen an, dass bei einem zu gewährenden Nachteilsausgleich eine Zeugnisbemerkung zu erfolgen hat. „Dies verstößt eindeutig gegen die hessische VOLRR, wonach nur Abweichungen von der Leistungsfeststellung und -bewertung im Zeugnis aufgenommen werden dürfen. In § 3 des dritten Absatzes des Erlasses „Nachteilsausgleich“ ist sogar expressis verbis ausgeführt, dass ein Vermerk über den gewährten Nachteilsausgleich nicht in den Arbeiten und Zeugnissen erscheinen darf“, bemängelt Heike Bickel.





Der BVL empfiehlt allen Eltern, den Nachteilsausgleich für ihre Kinder in den Schulen einzufordern. Nur so kann eine Chancengleichheit geschaffen werden. Es dürfen keine Zeugnisvermerke über den gewährten Nachteilsausgleich erfolgen, denn dadurch werden Legastheniker diskriminiert.

Weitere Informationen zum Thema „Chancengleichheit herstellen, Diskriminierung vermeiden“ und zum Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie e.V. sind im Internet abrufbar unter www.bvl-legasthenie.de.

Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie e.V.

Der Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie e.V. besteht seit über 30 Jahren und ist eine Interessenvertretung von Betroffenen und deren Eltern sowie von Fachleuten (Pädagogen, Psychologen, Ärzten, Wissenschaftlern und im sozialen Bereich Tätigen), die sich in Theorie und Praxis mit der Legasthenie und Dyskalkulie auseinandersetzen. Er trägt dazu bei, dass gesetzliche Grundlagen und wissenschaftliche sowie praktische Möglichkeiten der Hilfe in allen Bundesländern geschaffen und verbessert werden. Durch persönliche Beratung, Informationsschriften und Hinweise auf geeignete Literatur sollen die Eltern die Schwierigkeiten ihrer betroffenen Kinder besser verstehen lernen. Der BVL fördert durch wissenschaftliche Kongresse und Veröffentlichungen die Forschung und den wissenschaftlichen Dialog unter Fachleuten aller beteiligten Disziplinen. Durch Informationen und Zusammenarbeit mit den Medien macht der BVL die Probleme der Legastheniker und Dyskalkuliker bekannt.

Weitere Informationen zum Thema Legasthenie und zum Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie e.V. sind im Internet abrufbar unter www.bvl-legasthenie.de.



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Annette Höinghaus
c/o Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie e. V.
Postfach 11 07
30011 Hannover

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Telefon: +49 4193 96 56 02



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Datum: 16.05.2007 - 08:31 Uhr
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Freigabedatum: 15.05.2007

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