Entscheidung des Bundesgerichtshof zum Glücksspiel betrifft allein Altfälle
(ots) - BGH bezieht sich auf Zeit vor Inkrafttreten des
Glücksspielstaatsvertrages
- Geltendes Staatsvertragsmodell vom Bundesverfassungsgericht und
vom EuGH als zulässig bestätigt
Zur Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 18. November 2010
nimmt der Deutsche Lotto- und Totoblock wie folgt Stellung:
Die heutige Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) zum
Glücksspiel bezieht sich allein auf die Rechtslage vor dem
Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrages und damit auf Altfälle.
Der BGH trifft in seiner Entscheidung keine Aussage über die
Zulässigkeit der heutigen Regelungen.
Das geltende Staatsvertragsmodell ist seit dem 1. Januar 2008 in
Kraft und mittlerweile sowohl vom Bundesverfassungsgericht als auch
vom Europäischen Gerichtshof als zulässig anerkannt worden.
Auch nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 8.
September 2010 haben zahlreiche Obergerichte den
Glücksspielstaatsvertrag als verfassungs- und europarechtskonform
bestätigt.
Pressekontakt:
Bernhard Brunner
Tel.: +49 89 28655-395
E-Mail: bernhard.brunner(at)lotto-bayern.de
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Datum: 18.11.2010 - 14:48 Uhr
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