(ots) - Die Deutsche Friedhofsgesellschaft erweitert den
Service ihrer kostenfreien Webseite. Auf www.ewigeerinnerung.de
können Hinterbliebene für Verstorbene eine Gedenkseite mit
Kondolenzbuch einrichten. Über 2100 Angehörige nutzen bereits diesen
Service.
War es bisher notwendig, einen Bestatter um Bestätigung der
persönlichen Daten zu bitten, ist dies künftig nicht mehr notwendig.
"Die Gedenkseite für einen Verstorbenen kann nun auch direkt von
Angehörigen angelegt werden und die notwendigen Unterlagen werden mit
der Anmeldung abgefragt", erläutert Karl-Heinz Könsgen,
Geschäftsführer der Deutschen Friedhofsgesellschaft. Den Service habe
man rechtzeitig vor dem diesjährigen Totensonntag am 21. November
eingerichtet. "Viele Familien leben heute aus beruflichen oder
anderen Gründen weit verzweigt und auch wenn der Todestag des
Verstorbenen bereits weiter zurückliegt, kann man eine entsprechende
kostenfreie Gedenkseite bei uns einrichten", so Könsgen. Die Gründe,
weshalb solche Gedenkseiten von Angehörigen angelegt werden sind laut
Könsgen recht vielfältig: "Manchmal möchten Familien den Tod eines
Angehörigen einfach einer breiteren Öffentlichkeit bekannt machen,
auch weil sie vielleicht nicht alle Angehörigen und Bekannten
namentlich kennen. Oft liegt aber auch der Schwerpunkt auf dem
Kondolenzbuch, denn gerade junge Menschen gehen mit dem Medium
Internet viel unbefangener um und tauschen sich hier aus." Nach
Angabe der Deutschen Friedhofsgesellschaft werden die Gedenkseiten,
genauso wie sämtliche Einträge im Kondolenzbuch, einzeln überprüft
und erst dann freigegeben, um einen Missbrauch auszuschließen. Wer
sicherstellen möchte, dass die Trauerseite für einen Angehörigen bis
zum Totensonntag freigeschaltet ist, sollte seinen Antrag bis zum 18.
November 2010 unter www.ewigeerinnerung.de eingereicht haben.
Pressekontakt:
Deutsche Friedhofsgesellschaft mbH
Geschäftsführung
Karl-Heinz Könsgen
Roswitha Könsgen
Am Brünnchen 3
53227 Bonn
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Tel: 0228 - 976 34 90