PresseKat - www.immobilienpool.de informiert: Bei einer Immobilien Zwangsversteigerung können Häuser, Wohn

www.immobilienpool.de informiert: Bei einer Immobilien Zwangsversteigerung können Häuser, Wohnungen,

ID: 29205

Auktionen sind "trendy", das wissen wir nicht erst seit dem grandiosen Erfolg von ebay.

(firmenpresse) - Eine besonders interessante Form der Auktion stellt die Zwangsversteigerung einer Immobilie dar: Um an einer solchen Zwangsversteigerung teilnehmen zu können, begeben Sie sich am Tag des amtlichen Versteigerungstermins in ihr zuständiges Amtsgericht. Es darf jeder mit bieten, der das 18. Lebensjahr erreicht hat und geschäftsfähig ist im Sinne des BGB, unabhängig von seiner Nationalität. Um ein zuschlagfähiges Gebot abgeben zu können, müssen Sie sich mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass bei Abgabe des Gebots im Versteigerungssaal ausweisen. Sie dürfen grundsätzlich auch für eine andere Person bieten. Allerdings unterliegt dies unterschiedlichen Voraussetzungen: So benötigen Sie in jedem Fall eine notariell beglaubigte Bietvollmacht. Diese wird als Willenserklärung und Einverständnis der vertretenen Person anerkannt. Treten Sie als Vertreter einer juristischen Person auf, so benötigen Sie ebenfalls eine notariell beglaubigte Vollmacht bzw. den Nachweis der Vertretungsberechtigung in Form eines aktuellen, beglaubigten Registerauszugs (max. 4 Wochen alt). Jede Menge Tipps und Infos zur Zwangsversteigerung und den einzelnen Objekten (inkl. kostenlosem Gutachtendownload), zum Haus- und Wohnungskauf und zum Bauen, Renovieren und Finanzieren finden Sie KOSTENLOS unter www.immobilienpool.de oder www.versteigerungspool.de.




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Datum: 24.04.2007 - 16:45 Uhr
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