PresseKat - Bahnbrechendes Urteil zur Prospektübergabe bei Kapitalanlagen

Bahnbrechendes Urteil zur Prospektübergabe bei Kapitalanlagen

ID: 29136

Die Übergabe eines Emissionsprospektes erst am Tag der Zeichnung steht nach Ansicht des OLG Bamberg einer sachgerechten Aufklärung des Anlegers entgegen. Denn dadurch ist für den Anleger vor dem Zeitpunkt der Zeichnung keine sachgerechte Prüfung des Inhalts mehr möglich.

(firmenpresse) - Dabei kommt es nach dem von Bögelein & Dr. Axmann erstrittenen Urteil des OLG Bamberg (Az. 3 U 17/06) nicht mehr entscheidend darauf an, ob der Emissionsprospekt alle zur vollständigen und richtigen Aufklärung des Anlegers relevanten Informationen enthält. Alleine die nicht rechtzeitige Übergabe des Emissionsprospektes steht einer sachgerechten Aufklärung entgegen, da nur bei rechtzeitiger Übergabe sichergestellt ist, dass die enthaltenen Informationen durch den Anleger überhaupt in ausreichender Weise zur Kenntnis genommen werden können.

Der Entscheidung des OLG Bamberg lag der Fall eines Vermittlers von Kapitalanlagen der Schreiber Vermögensverwaltung Gesellschaften zu Grunde, in dem der Emissionsprospekt nachgewiesener Maßen erst am Tag der Zeichnung der Beteiligungen an die Anleger übergeben wurde.

"Erstmals wurde in einer obergerichtlichen Entscheidung die BGH- Rechtsprechung umgesetzt und dieses wichtige Faktum konkret formuliert - alleine durch Übergabe eines 60-seitigen Hochglanzprospektes kurz vor Abschluss des Geschäftes erfährt der Anleger rein gar nichts über die Risiken der Anlage" erläutert Rechtsanwalt Bögelein, der für seine Mandanten das bahnbrechende Urteil erwirken konnte.

Daneben konkretisierte das Gericht die Anforderungen an die Risikohinweise: Bei jeder Anlageentscheidung kommt es maßgebend auf die Höhe des Risikos an. Es ist Sache des Anlegers zu bestimmen, welches Risiko er zu tragen bereit ist. Hierzu ist er aber nur in der Lage, wenn er richtig informiert ist. Dazu genügt es nicht, dass der Emissionsprospekt auf ein Totalverlustrisiko hinweist.

Das Urteil des OLG Bamberg erleichtert die Durchsetzung von Ansprüchen aus Verletzung von Aufklärungspflichten und Prospekthaftung gegenüber Initiatoren, Vermittlern und Anlageberatern wesentlich.



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Die Kanzlei Bögelein & Dr. Axmann ist schwerpunktmäßig in den Bereichen Kapitalanlagerecht, Wirtschafts- und Immobilienrecht tätig. In Ihrer jungen Geschichte konnten bereits einige wichtige und wegweisende Urteile erwirkt werden. Im Mittelpunkt der Kanzleiarbeit stehen eine schnelle und kreative Problemlösung und die besondere persönliche Betreuung der Mandanten.



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Luitpoldstraße 3
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Telefon: (0 91 91) 61688-0
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Datum: 23.04.2007 - 09:10 Uhr
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Kategorie:

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Freigabedatum: 23.04.2007

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