Fördergelder für Gefährdungsbeurteilung nutzen!
(firmenpresse) - München, 06.11.2010 - Die Gefährdungsbeurteilung muss jeder Arbeitgeber nach § 5 Arbeitsschutzgesetz durchführen. Diese ist oft mit sehr viel Aufwand verbunden. Insbesondere dann, wenn man wenig Erfahrung in diesem Bereich hat. Daher lassen sich viele Unternehmen von externen Fachkräften beraten. Die Möglichkeit Fördergelder für die Beratung im Bereich der Arbeitssicherheit zu beantragen wird oft zu wenig genutzt.
Dabei ist das Verfahren unbürokratisch und einfach. Diese Mittel können oft zu vielfätligen Zwecken beantragt werden. Beispielsweise werden Beratungen bzgl. der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen, Analysen, umfangreiche Begehungen, Neugestaltung von Arbeitsplätzen usw. genutzt werden. Darüber hinaus werden auch Beratungen im Bereich des betrieblichen Umweltschutz gefördert.
Ingenieurberatung in den Bereichen Qualitätsmanagement, Arbeitssicherheit, Arbeitsmedizin und Umweltschutz.
Insbesondere unterstützen wir Sie bei der Einführung von Managementsystemen bis zur Zertifizierungsreife.
Wir berücksichtigen dabei die Belange im Arbeitsschutz, Umweltschutz und branchenspezifische Forderungen.
Die Zertifizierung ist je nach Größe des Unternehmens in einem Zeitraum von einem Jahr realisierbar.
Wir übernehmen die sicherheitstechnische Betreuung Ihres Unternehmens. Dies beinhaltet u.a.
die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung Ihrer Mitarbeiter, die Durchführung von Betriebsbegehungen sowie die Unterstützung bei der Einrichtung neuer Arbeitsplätze.
Im Bereich der Umweltberatung unterstützen wir Sie beim Abfallmanagement, Energieberatung, Immissionsschutz, Gewässerschutz.