(ots) - Im Sommer letzten Jahres hatte die
Tierschutzorganisation VIER PFOTEN den Gänsezüchter Schwerk aus dem
niedersächsischen Wistedt des Lebendrupfes von tausenden Gänsen
überführt. Die Tiere wurden grausam mit Maschinen, die ausschließlich
für das Rupfen von toten Tieren zugelassen sind, am lebendigen Leibe
gerupft. Laut deutschem Tierschutzgesetz ist dies eine Straftat. VIER
PFOTEN dokumentierte die Tierquälerei und erstattete Anzeige. Die
Tierschützer sowie tausende Bürger, die die fürchterlichen Aufnahmen
gesehen hatten, hofften auf ein gerechtes hartes Urteil. Diese
Hoffnung und der Glaube an Gerechtigkeit für Tiere wurden nun
zerstört.
Nach 15 Monaten Ermittlungen verkündete die Staatsanwaltschaft
Stade nun das erschütternde Urteil: Der Gänsefarmer erhält lediglich
eine lächerliche Geldstrafe von 1500-3000 Euro. "Das ist eine Farce
und zeigt, dass Deutschland in Sachen Tierschutz leider eine
Bananenrepublik ist. Die Behörden hätten ebenso eine Strafe von bis
zu 3000 Euro pro gerupften Tier festlegen können! Doch für diese
Entscheidung fehlte der Staatsanwaltschaft Stade offenbar entweder
der Wille oder der Mut", kommentiert Kampagnenleiter Marcus Müller
von VIER PFOTEN.
Zudem verzichtete die Staatsanwaltschaft auf einen öffentlichen
Prozess: So werden entscheidende Informationen wie Zeugenaussagen,
die jahrelangen Lebendrupf belegen, und die Abnehmer der Blutdaunen
in der deutschen Daunenindustrie für die Öffentlichkeit geheim
bleiben. Angesichts der Preise für Lebendrupfdauen von 20 EUR pro
Kilo - Schwerk produzierte rund 1200 kg Daunen - und den staatlichen
Subventionen von 650.000 EUR in den letzten Jahren wirkt die
Geldstrafe wie blanker Hohn und zeigt anderen Gänsezüchtern, dass
diese lukrative Tierquälerei aus der Portokasse bezahlbar ist. VIER
PFOTEN ist schockiert und befürchtet, dass durch diese milde Strafe
Nachahmer auf den Plan gerufen werden.
Diese geringe Geldstrafe für einen höchst grausamen Verstoß gegen
das deutsche Tierschutzgesetz lässt auch für das aktuelle
Strafverfahren gegen Schwerk Schlimmstes befürchten: VIER PFOTEN
erstattete erst kürzlich erneut Anzeige gegen den Tierquäler, weil er
illegalerweise angebrütete Enteneier, so genannte Balut-Eier, für den
Verzehr an Asialäden vertreibt. "Mit solch lächerlichen Geldstrafen
macht sich die Staatsanwaltschaft zum Komplizen von Tierquälern wie
Schwerk und demonstriert überdeutlich, dass sich Tierquälerei in
Deutschland lohnt.", sagt Müller abschließend.
Presserückfragen an VIER PFOTEN:
Daniela Giesen
Tel.: 040 - 399 249 44
Email: daniela.giesen(at)vier-pfoten.org