PresseKat - Umwandlung von Verbindlichkeiten in Eigenkapital

Umwandlung von Verbindlichkeiten in Eigenkapital

ID: 28713

Verbesserung von Bonität und Rating

(firmenpresse) - Göttingen, den 11. April 2007 – Nahezu ohne Aufwand können mittelständische Unternehmen ihre Bilanzstruktur optimieren und gleichzeitig die Liquidität schonen, indem sie Verbindlichkeiten in Eigenkapital umwandeln. Hierzu eignet sich insbesondere die Umwidmung der Verbindlichkeiten in Mezzanine-Kapital im Rahmen eines sog. Debt-Equity-Swaps. Das Mezzanine-Kapital - meist Genusskapital bzw. stille Beteiligungen - kann dann bei entsprechender Ausgestaltung der Beteiligungsbedingungen in der Bilanz als Eigenkapital ausgewiesen werden und erhöht so die Eigenkapitalquote bei gleichzeitiger Verminderung der Summe der Verbindlichkeiten. Die Bonität und das Rating des Unternehmens werden verbessert und die Aufnahme weiteren Kapitals erleichtert.

Die Umwandlung in Eigenkapital bietet sich vor allem für Gesellschafterdarlehen an. Der mit der Gewährung eines Gesellschafterdarlehens verfolgte Zweck, kurzfristig die Liquidität des Unternehmens zu erhöhen und die Rückzahlbarkeit des überlassenen Kapitals sicherzustellen, kann mit mezzaninen Finanzierungsinstrumenten bei gleichzeitiger Verbesserung der Bilanzstruktur besser erreicht werden. Denn im Falle der Krise wird ein Gesellschafterdarlehen auch als eigenkapitalersetzend behandelt und der Gesellschafter kann sein Kapital nicht mehr abziehen. Warum dann nicht gleich ein Darlehen in eine vorteilhaftere Finanzierungsform umwandeln? Dabei wird weder die rechtliche Position des Gesellschafters verschlechtert noch werden die Stimmverhältnisse in der Gesellschafterversammlung beeinflusst. „Vielmehr werden für das Unternehmen weitreichende Gestaltungsspielräume sowohl in bilanzieller als auch in steuerrechtlicher Hinsicht eröffnet“, so Rechtsanwalt Didier von der Göttinger Kanzlei Dr. Werner, Dr. Gündel & Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Beispielsweise führt die Möglichkeit der Verlustzuweisung unter anderem dazu, dass in Investitionsphasen entstehende Verluste auf den Gesellschafter übertragen werden können. Hierzu wird in der Gewinn- und Verlustrechnung ein außerordentlicher Ertrag aus Verlustzuweisung generiert, der einen sonst entstehenden Jahresfehlbetrag bis zu einer schwarzen Null ausgleichen kann. Der Gesellschafter kann die ihm so zu-gewiesenen Verluste mit seinen späteren positiven Einkünften aus der Anlage verrechnen und damit seine persönliche Steuerlast verringern.





Ein weiterer Vorteil des Debt-Equity-Swaps: Vor allem in investitionsintensiven Phasen wird das Unternehmen nicht mit regelmäßigen Zins- und Tilgungszahlungen belastet. Die Kapitalgeber sind in ihrer Eigenschaft als stille Gesellschafter bzw. Genussrechtsinhaber nur aus Gewinnen des Unternehmens dividendenberechtigt, so dass die Höhe der Ausschüttung von einem positiven Jahresergebnis abhängig ist. Die Gewinnausschüttung wird einmal im Jahr nach der Aufstellung des Jahresabschlusses fällig. Wenn eine Wandlung in Genussrechtskapital vorgenommen wird, stellen die gewinnabhängigen Ausschüttungen auf die Genussrechte für das Unternehmen keine bereits mit Körperschaftsteuer belastete Gewinnverwendung dar. Vielmehr mindern die Ausschüttungen bei entsprechender Ausgestaltung der Genussrechtsbedingungen als Betriebsausgaben den steuerpflichtigen Gewinn. Neben der Ausschüttung auf das so gewandelte Darlehen erhält der Gesellschafter darüber hinaus die ihm zustehenden Dividenden für seine Stammeinlage bzw. Aktien.

Sollte sich das Unternehmen bereits in der Krise befinden, kann ein Debt-Equity-Swap auch als Sanierungsinstrument zur Ablösung von Bankkrediten bzw. Wandlung der Kredite eingesetzt werden. In einem solchen Fall wird durch einen Debt-Equity-Swap die bilanzielle Überschuldung, sprich ein „Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag“ vermieden. Denn durch die Begründung einer stillen Gesellschaft bzw. einer Genussrechtsbeteiligung kann ein Eigenkapitalposten gebildet werden, der einen Jahresfehlbetrag bzw. einen Bilanzverlust kompensiert. Hierzu ist allerdings die Zustimmung der Kreditgeber erforderlich.

In jedem Fall bietet der Debt-Equity-Swap Unternehmen die Möglichkeit, nahezu ohne Aufwand ihre Bilanzstruktur zu optimieren und gleichzeitig die Liquidität zu schonen. Denn durch eine Umwandlung von Verbindlichkeiten in Eigenkapital wird die Eigenkapitalquote gesteigert und damit die Gesamtfinanzierungsfähigkeit des Unternehmens verbessert.

Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die Kanzlei betreut seit mehr als 25 Jahren kleine und mittelständische Unternehmen in allen praktischen und rechtlichen Fragen der (Eigen-) Kapitalbeschaffung. Tätigkeitsschwerpunkte sind die Beratung und Umsetzung von Transaktionen in den Bereichen Private Equity und Mezzanine-Kapital, insbesondere die umfassende Betreuung von Unternehmen im Rahmen außerbörslicher Kapitalmarktemissionen, strukturierter Finanzierungen und institutioneller Mezzanine-Programme. Sie hat mehr als 600 mittelständische Unternehmen mit einem Volumen von über 5,8 Mrd. Euro an die Kapitalmärkte geführt und es ihnen ermöglicht, ihre Kapitalausstattung mittels der geeigneten Finanzierungsinstrumente nachhaltig zu verbessern.



PresseKontakt / Agentur:

Dr. Werner, Dr. Gündel & Collegen
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Theaterplatz 9
D-37073 Göttingen

Ansprechpartner:
RA Philip Didier
Tel.: 0551 / 4 43 43
Fax: 0551 / 4 43 30
info(at)eigenkapital.com
www.eigenkapital.com



drucken  als PDF  an Freund senden  NEUE Pelletsfabrikation erfolgreich durch Polska Business Consulting realisiert Baukredite: Mit Anschlussfinanzierung sparen
Bereitgestellt von Benutzer: kanzlei
Datum: 11.04.2007 - 13:36 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 28713
Anzahl Zeichen: 0

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Philip Didier
Stadt:

Göttingen


Telefon: 0551/44343

Kategorie:

Banken


Meldungsart: Erfolgsprojekte
Versandart: eMail-Versand
Freigabedatum: heute

Diese Pressemitteilung wurde bisher 565 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Umwandlung von Verbindlichkeiten in Eigenkapital"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Dr. Werner, Dr. Gündel & Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Weiterer Meilenstein im Anlegerschutz erfolgreich gemeistert? ...

Göttingen, 01. August 2007 - Eine wesentliche Verbesserung des Anlegerschutzes wird konkret: Künftig bedürfen Finanzdienstleister für die Ausübung von Anlageberatungen der Erlaubnis der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). D ...

Regierungsentwurf des Private-Equity-Gesetzes in der Kritik ...

Göttingen, 26.07.2007 – Nach Veröffentlichung eines Referentenentwurfs des Bundesfinanzministeriums (BMF) für ein Gesetz zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen (MoRaKG) vom 29. Juni, waren Ressorts, Länder und Verbà ...

Was Sie schon immer über Private Equity wissen wollten ...

Göttingen, 19.07.07 - Im Bank Verlag erscheint in den nächsten Tagen das umfassende Neuwerk der langjährig auf alternative Unternehmensfinanzierung spezialisierten Dr. Werner, Dr. Gündel & Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Götting ...

Alle Meldungen von Dr. Werner, Dr. Gündel & Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH