PresseKat - Hartz IV ist geschützter Diebstahl, durch den Staat !

Hartz IV ist geschützter Diebstahl, durch den Staat !

ID: 28622

(von Detlev Rochner) Fast jeder kleine Diebstahl, wird in unserem Staat zur Anzeige gebracht und nach deutschem Recht geahndet. Dabei spielt es in erster Linie keine Rolle, aus welchen Gründen der Diebstahl begangen wurde. Selbst mittellose Menschen, die nur einmal die öffentlichen Verkehrsmittel benutzen, ohne eine Fahrkarte zu kaufen oder sich eben mal etwas zu essen klauen, kommen in das Rad, der zwangsläufigen Strafverfolgungen. Diese Maßnahmen wären ja vielleicht noch zu verstehen, wenn nicht ausgerec

(firmenpresse) - (von Detlev Rochner) Fast jeder kleine Diebstahl, wird in unserem Staat zur Anzeige gebracht und nach deutschem Recht geahndet. Dabei spielt es in erster Linie keine Rolle, aus welchen Gründen der Diebstahl begangen wurde. Selbst mittellose Menschen, die nur einmal die öffentlichen Verkehrsmittel benutzen, ohne eine Fahrkarte zu kaufen oder sich eben mal etwas zu essen klauen, kommen in das Rad, der zwangsläufigen Strafverfolgungen. Diese Maßnahmen wären ja vielleicht noch zu verstehen, wenn nicht ausgerechnet Vater Staat diese strafbaren Handlungen mit verursachen würde und nicht auch noch im gleichem Atemzug, offen darlegen würde, wie man selbst das Rechtssystem umgehen bzw. außer Kraft setzen kann. Und denken wir an die vielen Skandalurteile, die in unserem Land Aufsehen erregen, wird das Thema Recht in Deutschland, ganz bestimmt bald eine sehr wichtige Rolle spielen. Dieser Beitrag soll veranschaulichen, wie Hartz IV, selbst Arbeitnehmer abzockt und betroffene Menschen um ihre Verdienste bringt. Hier sei extra darauf hingewiesen, dass alle Angaben nachprüfbar und keinen Hirngespinsten entsprungen sind. Aber nun zum Thema: Wie wir wissen, bestehen die Hartz -Leistungen und Berechnungen, zum großen Teil, aus so genannte Bedarfs- und eheähnlichen Gemeinschaften. Und gerade bei der Berechnung der Regelsätze, in solchen Gemeinschaften, liegt der Hase im Pfeffer begraben. So wird z.B. die Rente oder auch EU-Rente eines Mitgliedes der Bedarfsgemeinschaft, durch die Anrechnung, des über den Grundleistung liegenden Betrages, einfach gekürzt. Dabei ist es zwar durchaus klar, dass auch der Rentner ebenfalls seinen Anteil an der Bedarfsgemeinschaft leisten muss. Jedoch die Anrechnung (bzw. Kürzung) der Rente bis auf den Regelsatz + Mietanteil entspricht keiner Hilfe im Haushalt der BG, sondern reiner Abzocke. Hier wird die Rente von Beispielsweise 1100,-€, auf sage und schreibe, 311,-€ + Mietanteil gekürzt. Besonders erwähnen muss man, dass dem Rentner nicht einmal ... weiter geht’s unter http://www.erwerbslosen-blog.com/diskussionen.php?id=37




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Datum: 07.04.2007 - 21:57 Uhr
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