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PKV oder GKV?

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Heute ist jeder Selbständige verpflichtet, sich krankenversichern zu lassen. Dabei stellt sich die Frage, wähle ich in eine PKV oder lieber in eine GKV. Beide Versicherungsarten haben ihre Vor- und Nachteile.

(firmenpresse) - Bei einer GKV stellt sich als großer Vorteil dar, dass nicht versicherungspflichtige Ehegatten oder Kinder automatisch zum gleichen Tarif mitversichert sind. Während eines Mutterschafts- und Erziehungsurlaubes brauchen grundsätzlich keine Beiträge gezahlt werden. Bei eigener Arbeitsunfähigkeit oder Krankheit eines Kindes wird Krankengeld gewährt. Wenn der Vater berufstätig ist und die Mutter ins Krankenhaus muss, wird von der GKV eine Haushaltshilfe gestellt. Außerdem wird Mutterschaftsgeld gewährt und Vorsorgekuren für Mütter bezahlt. Die Beiträge sind relativ stabil und es wird nach dem Sachleistungsprinzip abgerechnet, Ärzte rechnen direkt mit der GKV ab.Außerdem ist die Höhe der Zuzahlungen für Medikamente, Praxisgebühren, Krankenhausaufenthalte etc. auf maximal 2 Prozent des Jahresbruttoeinkommens beschränkt. Allerdings erfolgt die Behandlung nur durch Vertragsärzte der GKV die Krankenhauswahl ist eingeschränkt. Rücktransportkosten nach Behandlungen im Ausland werden nicht übernommen. Der Versicherte muss Zuzahlungen leisten und Wahltarife gibt es nicht.

Bei einer PKV liegen die Vorteile darin, dass man eine freie Arzt- und eine Krankenhauswahl hat. Die Leistungen sind vertraglich festgelegt, wobei es aber unterschiedliche Tarife gibt. Je mehr Leistungen, desto höher natürlich der Beitrag. In einigen Fällen ist eine Beitragsrückerstattung möglich, wenn keine Leistungen in Anspruch genommen wurden. Es besteht ein europaweiter Krankenschutz und für zwei Monate sogar ein weltweiter. Die Beitragshöhe ist abhängig vom gewählten Tarif, dem Eintrittsalter, dem Geschlecht und dem Gesundheitszustand des zu Versichernden. Die nicht versicherungspflichtigen Ehepartner oder Kinder müssen zusätzlich versichert werden. Bei Vorerkrankungen gibt es Risikozuschläge oder sogar Ausschluss. Die Unterkunftskosten bei Kuren werden von der PKV nicht übernommen. Außerdem muss der Versicherte vorab die Arzt- oder Krankenhauskosten selbst bezahlen und bekommt sie von der PKV erstattet. Beitragsfreiheit während eines Mutterschafts- oder Erziehungslaubes gibt es nicht.




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Datum: 09.10.2010 - 14:56 Uhr
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Ansprechpartner: Patrick Berger
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Innsbruck


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Kategorie:

Gesundheitswesen - Medizin


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Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 09.10.2010

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