PresseKat - Vorratsdatenspeicherungüberflüssig: Bei 99,95 Prozent der Ermittlungsverfahren genügen klassische

Vorratsdatenspeicherungüberflüssig: Bei 99,95 Prozent der Ermittlungsverfahren genügen klassische Methoden

ID: 271799

(ots) - Presseberichten zufolge will das Bundeskriminalamt
ausgewählte Journalisten mit besonders krassen Beispielen
gescheiterter Ermittlungen davon überzeugen, dass wirksame
Strafverfolgung nur funktioniert, wenn die Telefon- und
Internetverbindungsdaten aller deutschen Bürger dauerhaft gespeichert
werden. Ein interner Bericht des BKA, der an die Welt am Sonntag
durchgesickert ist, spricht jedoch eine andere Sprache: Demnach
wollte die Behörde 2010 nur in 701 Fällen auf Telefon- und
Internetverbindungsdaten zugreifen, um bei Straftaten zu ermitteln.

Der Bericht umfasst den Zeitraum vom 2. März bis zum 16. Juni,
also das Vierteljahr, nachdem das Bundesverfassungsgericht die
bisherige Form der Datenspeicherung als verfassungswidrig verbot.
Bleibt es bei dieser Häufigkeit, ist hochgerechnet auf zwölf Monate
mit maximal 3.000 Anfragen zu rechnen - dem gegenüber stehen 6
Millionen Straftaten, die in Deutschland jedes Jahr begangen und
polizeilich erfasst werden. Hilfreich wären die Daten also nur bei
einem halben Promill der Ermittlungsverfahren. Anders ausgedrückt:
99,95 Prozent aller Ermittlungen kommen ohne Vorratsdatenspeicherung
aus.

"Das Bundeskriminalamt fordert nicht weniger, als die
Kommunikationsdaten von 82 Millionen Menschen dauerhaft zu speichern,
damit es eine geringe Anzahl von Ermittlungsanfragen an die Provider
stellen kann", erläutert Oliver Süme, Rechtsanwalt und Vorstand des
eco - Verbands der deutschen Internetwirtschaft, die Enthüllung. "Das
ist unverhältnismäßig und absurd - zumal es jetzt schon
verfassungsgemäße und wirkungsvolle Methoden gibt, um die Identität
von Telefon- und Internet-Tätern zu ermitteln."

So stehen die Verbindungsdaten von Telefonanschlüssen
üblicherweise drei Monate nach dem Gespräch noch zur Verfügung. Auf
diesem Wege konnten schon 2004 die Attentäter von Madrid oder 2006




die Sauerland-Terroristen überführt werden, bevor eine
Vorratsdatenspeicherung in Deutschland eingeführt wurde. Auch bei
Internetverbindungen sichern die Provider bereits jetzt auf Anfrage
der Polizei die Verbindungsdaten und stellen sie für Ermittlungen zur
Verfügung.

"Wenn ein konkreter Verdacht besteht, ist es für uns
selbstverständlich, dass die Internetwirtschaft die Polizei bei den
Ermittlungen unterstützt. Diese Form der Zusammenarbeit gibt es
täglich, und viele Straftaten konnten so aufgeklärt werden", so Süme.
"Wir wehren uns jedoch gegen die Unterstellung, dass jeder Deutsche
das Internet nutzt, um dabei Verbrechen zu begehen."

eco ( www.eco.de ) ist seit 15 Jahren der Verband der
Internetwirtschaft in Deutschland. Die rund 500 Mitgliedsunternehmen
beschäftigen über 250.000 Mitarbeiter und erwirtschaften einen Umsatz
von ca. 46 Mrd. Euro jährlich. Im eco-Verband sind die rund 230
Backbones des deutschen Internet vertreten. eco versteht sich als
Interessenvertretung der deutschen Internetwirtschaft gegenüber
Politik und in internationalen Gremien. Als Expertennetzwerk befasst
sich eco mit aktuellen Themen wie Internetrecht, Infrastruktur,
Online Services und E-Business.



Weitere Informationen:
eco Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V.,
Lichtstr. 43h,
50825 Köln,
Katrin Mallener,
Tel.: 0221/700048-260,
E-Mail: katrin.mallener(at)eco.de,
Web: www.eco.de


Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 08.10.2010 - 10:04 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 271799
Anzahl Zeichen: 3702

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Köln



Kategorie:

Politik & Gesellschaft



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Vorratsdatenspeicherungüberflüssig: Bei 99,95 Prozent der Ermittlungsverfahren genügen klassische Methoden"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

eco - Vb d. dt. Internetwirtschaft e.V. (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von eco - Vb d. dt. Internetwirtschaft e.V.