PresseKat - Internationale Reaktion auf Aufhebung der ukrainischen Verfassungsreform fällt zurückhaltend aus

Internationale Reaktion auf Aufhebung der ukrainischen Verfassungsreform fällt zurückhaltend aus

ID: 269906

(ots) - ewswire) - Nachdem das
ukrainische Verfassungsgericht die Verfassungsänderungen des Jahres
2004 rückgängig machte, äusserten einige Regierungsbeamte sowie
Rechts- und Verfassungsexperten aus der EU und den USA ihre Meinung
zu den Verfassungsänderungen. Einige von ihnen machten auch Prognosen
zum voraussichtlichen Verhältnis zwischen Ukraine und Europäischer
Union.

"Ich möchte betonen, dass trotz des Urteils des
Verfassungsgerichts vorrangig eine weitreichendere Verfassungsreform
in Angriff genommen werden muss. Daher haben wir uns auf die Fahnen
geschrieben, dass eine derartige Reform mit Hilfe integrativer
Prozesse umgesetzt werden muss, um so ein effektives und dauerhaftes
politisches System der wechselseitigen Kontrolle zu schaffen, das im
Einklang steht mit den grundlegenden europäischen Werten. So bin ich
sehr erfreut zu erfahren, dass Präsident Janukowitsch in der Tat
einen Reformprozess auf Basis der Verfassung des Jahres 1996
einzuleiten plant, der auch die Gutachten und Ratschläge der
Venedig-Kommission des Europarats mit einbezieht.", so
EU-Erweiterungskommissar Stefan Fuele.

Javier Solana, Generalsekretär des Rates der Europäischen Union
(1999-2009) erklärte: "Die Entscheidung des Gerichts bestärkt das
Volk der Ukraine in seinem Recht, gemäss der Verfassung regiert zu
werden. Ich denke aber nicht, dass eines der beiden politischen
Konzepte oder Strukturen zu einem besseren oder schlechteren
Verhältnis der Ukraine zu Europa führen könnte. Beide Konzepte liegen
vor. Wichtig ist jedoch in jedem Fall die richtige Umsetzung."

"Die Entscheidung des Verfassungsgerichts ist nicht auf Inhalte
der Reform des Jahres 2004 bezogen, sie behandelt einzig die formale
Umsetzung dieser Reform. Doch müssen wir in jedem Fall, ungeachtet
der Tatsache, dass sich das Urteil des Verfassungsgerichts auf den




Verfahrens-Aspekt der Reformen des Jahres 2004 beschränkt, die
Tatsache anerkennen, dass die Verfassung des Jahres 1996 nun ohne die
Bestimmungen aus dem Jahre 2004 Gültigkeit haben wird. Die
Venedig-Kommission übte starke Kritik an zahlreichen Bestimmungen im
Rahmen der Reformen des Jahres 2004.", so Professor Sergio Bartole,
Mitglied der Venedig-Kommission.

"Ich bin überzeugt, dass jedwede Verfassungsänderung vor ihrer
Einführung in Übereinstimmung mit der Verfassung angenommen werden
muss. Die Verfassungsänderungen des Jahres 2004 wurden meiner Meinung
nach - und diese habe ich von Anfang an vertreten - nicht der
Verfassung entsprechend umgesetzt. Der schwerwiegendste
Verfassungsbruch war in diesem Fall, dass eine dergestaltige Änderung
des politischen Systems über eine Volksabstimmung entschieden hätte
werden müssen. Im Jahre 2004 fand aber keine diesbezügliche
Volksabstimmung statt.", so Bohdan Futei, Richter des US Court of
Federal Claims.



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Datum: 05.10.2010 - 18:58 Uhr
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