PresseKat - Wenn Salomon verhindert ist...

Wenn Salomon verhindert ist...

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Möglichkeiten der außergerichtlichen Einigung

(firmenpresse) - Seit Jahren ächzen die deutschen Gerichte unter der immer größer werdenden Zahl neuer Gerichtsverfahren. Eigentlich müssten aber längst nicht alle Streitigkeiten vor Gericht ausgetragen werden: Ein "Runder Tisch" mit allen Konfliktparteien kommt oft zu einer schnelleren und dauerhaften Einigung. Doch wer kann so ein Streitgespräch objektiv moderieren? Die D.A.S. Rechtsschutzversicherung bietet eine Lösung für außergerichtliche Einigungen.

Bei vielen Konflikten geht es nur auf den ersten Blick um den vor Gericht verhandelten Sachverhalt. Gerade bei Nachbarschafts- oder Familienstreitigkeiten liegt der tatsächliche "Stein des Anstoßes" oft wesentlich weiter zurück und vieles hat sich seither aufgestaut. "Für eine Eskalation reicht dann schon der kleinste Funke", so Christine Lewetz, Juristin und Mediatorin der D.A.S. Rechtsschutzversicherung: "Eine wild wuchernde Hecke oder eine unglückliche Begegnung - und schon geht es vor den Kadi!"


Streitlösung vor Gericht

Salomonische Urteile sind rar. Daher stellen ein Prozess und das daraus resultierende Urteil selten alle Beteiligten wirklich zufrieden - meist bleibt ein "schaler Beigeschmack" bei einem der Beteiligten oder man fühlt sich trotz Richterspruch unfair behandelt. Dann ist es nur eine Frage der Zeit, bis man sich wieder vor Gericht trifft. Auf Dauer nicht nur eine zermürbende, sondern auch eine teure Strategie. Und der tiefer liegende Konflikt bleibt dabei völlig ungelöst...


Streitlösung ohne Gericht

"Oft ist es die bessere Lösung, sich gemeinsam an einen Tisch zu setzen, anstatt gleich vor Gericht zu ziehen", so die D.A.S. Expertin. "Allerdings ist es nicht immer ratsam, eine solche Einigung auf eigene Faust anzustreben - ohne gemeinsame Gesprächsbasis kann es im schlimmsten Fall sogar zur Eskalation kommen." Hier ist ein objektiver Vermittler gefragt, der beiden Parteien die Möglichkeit gibt, ihr Anliegen vorzutragen, damit sie gemeinsam eine Lösung finden. Schließlich wollen Kollegen, Nachbarn und natürlich Familienmitglieder auch künftig noch miteinander sprechen können.





Die D.A.S. bietet hier die Unterstützung durch einen "Mediator": "Die Erfahrung hat gezeigt, dass sich mindestens zwei von drei Streitfällen auf diese Weise gütlich und vor allem dauerhaft beigelegen lassen", fasst Christine Lewetz die Erfahrungen zusammen.

Im Rahmen des von einem Mediator geführten Gesprächs können die Streitparteien nicht nur die Lösung ihres Konflikts selbst in die Hand nehmen - sie entscheiden auch gemeinsam über die dazu erforderlichen Mittel. Ist man sich schließlich einig, haben alle Beteiligten das gute Gefühl, Gerechtigkeit erfahren zu haben. Und wo es weder Verlierer noch Gewinner gibt, ist unter dem Strich oft am meisten gewonnen: Ein nachhaltiger Konsens und die Chance, sich in Zukunft ohne Groll und Vorbehalte zu begegnen.

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Kurzfassung:

Einigung ohne Richter

Die "Mediation" als außergerichtliche Lösung

Seit Jahren stöhnen deutsche Gerichte unter der immer größer werdenden Zahl neuer Gerichtsverfahren. Doch eigentlich müssten nicht alle Streitigkeiten vor Gericht ausgetragen werden: Ein "Runder Tisch" mit allen Konfliktparteien kommt oft zu einer schnelleren und vor allem nachhaltigeren Einigung. Doch wer soll so ein Streitgespräch objektiv moderieren? Die D.A.S. Rechtsschutzversicherung bietet eine praktikable Lösung für die außergerichtliche Konfliktlösung: Bei vielen Auseinandersetzungen geht es nämlich nur auf den ersten Blick um den vor Gericht verhandelten Sachverhalt. Gerade bei Nachbarschafts- oder Familienstreitigkeiten liegt der tatsächliche Stein des Anstoßes oft wesentlich weiter zurück und vieles hat sich aufgestaut. Für eine Eskalation reicht dann schon der kleinste Funke: Eine wild wuchernde Hecke oder eine unglückliche Begegnung - und schon geht es vor den Kadi! Doch auch ein richterlicher Urteilsspruch trägt meist nur oberflächlich zur Konfliktlösung bei: Oft fühlt sich einer der Beteiligten unfair behandelt. Mit dem Angebot der D.A.S., den Streitenden einen so genannten Mediator zur Seite zu stellen, können beide Parteien gemeinsam eine einvernehmliche, rechtliche gültige und dauerhafte Lösung suchen. Hier gibt es keine Verliere und Gewinner, da das Ergebnis einer Mediation ein gemeinsamer Konsens ist. Die langjährige Erfahrung der D.A.S. zeigt, dass sich mindestens zwei von drei Streitfällen auf diese Weise gütlich und vor allem dauerhaft beigelegen lassen.

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Datum: 30.09.2010 - 09:55 Uhr
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