Land gibt Kommunen 300 Millionen Euro zusätzlich in 2010 - Kommunalminister Jäger: Erster Schritt zu einer Verbesserung der Kommunalfinanzen
(pressrelations) -
Das Land zahlt den Kommunen im Jahr 2010 eine Soforthilfe von 300 Millionen Euro. Das geht aus dem Gesetzentwurf zur Änderung des Gemeindefinanzierungsgesetzes (GFG) für das Jahr 2010 hervor, den Innen- und Kommunalminister Ralf Jäger heute (29.09) in den Landtag eingebracht hat. Damit wird das GFG 2010 rückwirkend um rund 4 Prozent auf dann 7,9 Milliarden Euro aufgestockt. "Als verlässlicher Partner an der Seite der Kommunen setzt die Landesregierung damit einen ersten Schritt ihres "Aktionsplans Kommunalfinanzen" um", sagte Jäger.
Nach dem Gesetzentwurf ist beabsichtigt, die Kommunen in Nordrhein-Westfalen noch in diesem Jahr wieder mit 133 Millionen Euro am Aufkommen des Landes an der Grunderwerbsteuer zu beteiligen. Gleichzeitig sollen die Kommunen nicht mehr mit jährlich 166,2 Millionen Euro an der Konsolidierung des Landeshaushalts beteiligt werden. "Die Vorgängerregierung hat diese Mittel im kommunalen Finanzausgleich jahrelang den Kommunen vorenthalten. Diese Ungerechtigkeit wollen wir damit jetzt beseitigen", bekräftigte der Kommunalminister.
Rund 255,5 Millionen Euro sind für die Aufstockung der frei verwendbaren Schlüsselzuweisungen eingeplant. Die verbleibenden Mittel sollen der Erhöhung der Ansätze der Investitionspauschalen dienen, die finanzkraftunabhängig zugewiesen werden. "Damit profitieren von der Soforthilfe vor allem die finanzschwächeren Kommunen, aber auch die finanzstarken gehen nicht leer aus", sagte Jäger. Die Sonderpauschalen in den Bereichen Schule/Bildung sowie im Bereich Sport und die Zuweisungen aufgrund besonderer Bedarfe bleiben unverändert.
Das Ministerium für Inneres und Kommunales legte auf der Basis des Gesetzentwurfs außerdem eine Modellrechnung vor, woraus jede Kommune exakt ermitteln kann, wie viele zusätzliche Mittel sie aus dem kommunalen Finanzausgleich erhalten soll. Die Modellrechnung ist im Internet unter http://www.mik.nrw.de/bue/434.htmabrufbar.
Beispiel:
Die Stadt Leverkusen erhält danach für das Jahr 2010 zusätzliche Zuweisungen in Höhe von insgesamt 2 418 430,26 Euro (Anlage 1, Spalte 9). Das sind 4 Prozent (Anlage 1, Spalte 10) mehr als nach dem ursprünglichen Gemeindefinanzierungsgesetz 2010. Alleine an Schlüsselzuweisungen ist in 2010 ein erhöhter Betrag von 2 119 602 Euro (Anlage 1, Spalte 3) vorgesehen.
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