Staatsminister Axel Wintermeyer: "Jugendmedienschutz stärken" - 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrag stärkt Jugendschutz auch für Online-Medien
(pressrelations) -
"Der Jugendmedienschutz darf sich heute nicht nur auf die klassischen Medien beschränken, sondern muss auch für die neuen Medien und insbesondere für das Internet gewährleistet werden", sagte der für Rundfunkrecht zuständige Staatsminister Axel Wintermeyer heute bei der Einbringung eines Zustimmungsgesetzes zum 14. Rundfunkänderungsstaatsvertrag im Hessischen Landtag. Online-Nutzung, gerade im Bereich Social Media und Videos sei für Jugendliche inzwischen genauso Alltag wie Fernsehen oder Radio. Dementsprechend müsste auch der Jugendmedienschutz diese Bereiche erfassen. Der Staatsvertrag setzt hierbei auf das bewährte Prinzip der regulierten Selbstkontrolle.
Staatsminister Wintermeyer benannte die Kernpunkte der vorgeschlagenen Ergänzung: Es solle eine einheitliche Alterskennzeichnung von Online- und Offline-Medien erreicht werden: "Die Altersstufen des Jugendschutzgesetzes sollen jetzt auch dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag zu Grunde gelegt werden", erklärte Wintermeyer. Um dem zu entsprechen, können die Anbieter ihre Angebote freiwillig mit einem Alterskennzeichen versehen. Die Freiwillige Selbstkontrolle der Multimedia-Diensteanbieter (FSM) entwickle hierauf ausgerichtete Selbstklassifizierungssysteme, die die Anbieter nutzen können. Der Staatsvertrag sehe entsprechende Anreize zu deren Nutzung vor. Damit würden unter Einbeziehung der Internetwirtschaft die Rahmenbedingungen für Jugendschutzprogramme verbessert. Und schließlich solle der Jugendmedienschutz auch mit Blick auf die über das Internet vertriebenen Computerspiele und Filme verbessert werden.
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