(ots) - Prof. Dr. Hans Peter Bull, Staatsrechtslehrer aus
Hamburg und ehemaliger Bundesbeauftragter für den Datenschutz, hat
heute in Berlin sein Gutachten "Datenschutzrechtliche Fragen im
Zusammenhang mit der Einführung eines Rundfunkbeitrags" vorgestellt.
Das Gutachten hatten ARD und ZDF in Auftrag gegeben. Prof. Bull kommt
in seinem Gutachten zu dem Schluss, dass die Vorschriften des im
Entwurf vorliegenden Rundfunkbeitragsstaatsvertrags mit den
verfassungsrechtlichen Vorgaben vereinbar sind. Danach sind
insbesondere der geplante einmalige Meldedatenabgleich, regelmäßige
Meldedatenübermittlungen und Anzeige- sowie Auskunftspflichten der
Beitragspflichtigen ebenso wie Auskunftsrechte gegenüber öffentlichen
und nichtöffentlichen Stellen datenschutzrechtlich nicht zu
beanstanden.
ARD und ZDF begrüßen das ausführlich begründete Ergebnis. "Für den
Einzug des Rundfunkbeitrags ist ein Modell entwickelt worden, das den
bürokratischen Aufwand gering hält und Nachforschungen beim
Beitragspflichtigen, so gut es geht, vermeidet. Das Gutachten von
Prof. Bull bestätigt diese Verfahrensregelungen, die den
Beitragspflichtigen entlasten, für einen effektiven Gesetzesvollzug
sorgen und Beitragsgerechtigkeit gewährleisten", sagte ZDF-Justitiar
Carl-Eugen Eberle bei der Vorstellung des Gutachtens.
"Für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist es von großer
Bedeutung, dass die Neuordnung der Rundfunkfinanzierung höchsten
datenschutzrechtlichen Anforderungen genügt. Es ist daher erfreulich,
dass ein ausgewiesener Fachmann auf diesem Gebiet die Regelungen im
Staatsvertragsentwurf unter datenschutzrechtlichen Aspekten für
geeignet, erforderlich und angemessen hält", erklärte SWR-Justitiar
Hermann Eicher.
Das Gutachten "Datenschutzrechtliche Fragen im Zusammenhang mit
der Einführung eines Rundfunkbeitrags" von Prof. Dr. Hans Peter Bull
ist im Internet unter ard.de/intern und zdf.de veröffentlicht.
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