PresseKat - „eWitness“: Notarielle Bestätigung ohne Papier

„eWitness“: Notarielle Bestätigung ohne Papier

ID: 25975

(firmenpresse) - [Korschenbroich bei Neuss, 22.01.2007] eWitness s.a.r.l. aus Luxemburg hat in Europa einen neuen elektronischen Notariatsservice mit dem Namen „eWitness“ eingeführt, der nun auch in Deutschland genutzt werden kann. Das System ermöglicht es Unternehmen, ab sofort Transaktionen im Online-Bereich beweisbar zu dokumentieren. Insbesondere der Versand von E-Mails sowie FTP-Uploads können nun auf elektronischem Wege notariell bestätigt werden. Das System bietet seinen Nutzern zudem eine elektronische Langzeitarchivierung. Davon profitieren vor allem diejenigen Unternehmen, die in einer „Flut“ von Papier-Dokumenten zu ertrinken drohen.

Viele Unternehmen nutzen bereits die Möglichkeit, wichtige Dokumente mit Hilfe von E-Mails zu versenden. Das ist bequem und vor allem kostengünstig – entfallen doch bei dieser Art von Versand die Kosten für die Erstellung und Archivierung von Papier-Dokumenten. Leider ist es aber bisher schlecht um die juristische Beweisbarkeit von Transaktionen im Internet bestellt: Wie kann der Absender einer E-Mail beweisen, dass er eine ganz bestimmte Nachricht an einen bestimmten Empfänger auch wirklich verschickt hat? So verschwindet eine „unerwünschte“ Rechung schnell im „Nirvana“ des Internets – der Empfänger behauptet einfach, diese nie erhalten zu haben. Damit ist jetzt Schluss: Mit eWitness, dem neuen System zur Dokumentation von E-Mails und FTP-Uploads kann jetzt juristisch „wasserfest“ nachgewiesen werden, wer zu einem bestimmten Zeitpunkt bestimmte Dokumente an wen verschickt hat.

Grundsätzlich wird eWitness ausschließlich von Notaren betrieben – sie sind die „Herren“ des neuen Systems. Die Funktionsweise von e-Witness ist denkbar einfach: Die versendeten Daten werden vom Mailserver des Absenders an den eWitness-Server eines mit dem System arbeitenden Notars verschickt. Sobald die Daten auf dem eWitness-Server eintreffen, werden sie gewissermaßen elektronisch versiegelt und dann über den eWitness-Server an den jeweiligen Empfänger weitergeleitet.





Durch Einfügen so genannter „elektronischer Fingerabdrücke“ (Hash-Werte) sowie der genauen Protokollierung aller Transaktionen sind nachträgliche Veränderungen der übersendeten Daten nicht mehr möglich – Manipulationsversuchen wird so ein effektiver Riegel vorgeschoben. Daher ist zu erwarten, dass die von eWitness bestätigten Daten später über eine vergleichbare Glaubwürdigkeit verfügen, wie notariell beglaubigte Papier-Dokumente. Alle Versendungsvorgänge sowie die versendeten Daten werden beim Notar gespeichert und archiviert, so dass durchgeführte Aktionen auch noch nach vielen Jahren beweisbar dokumentiert werden können.

Der Absender erhält nach erfolgter Zustellung per E-Mail ein Bestätigungsprotokoll vom eWitness-Server, das die gesamte Aktion genau dokumentiert. Der genaue Zeitpunkt des Versandes wird in diesem Protokoll ebenso festgehalten wie der Absender, der Empfänger und ein „Fingerabdruck“ des Inhalts. Dieses Protokoll gilt auf Grund der gesetzeskonformen qualifizierten Signatur des Notars als Beweis des Versandes und der Zustellung. Im Bedarfsfall kann die Transaktion vom Notar auch noch zusätzlich in schriftlicher Form urkundlich belegt werden. Mit dieser neuen Technologie sind die Notare endgültig in das Online-Zeitalter eingetreten.

Das neue System ist vielseitig nutzbar. So profitieren unter anderem Versicherungen von dem neuen System: Diese können nun ihre Verträge kostengünstig und vor allem rechtssicher an ihre Kunden über das Internet versenden und ersparen sich so die erheblichen Kosten für die Archivierung von Vertragsunterlagen oder teure rechtliche Auseinandersetzungen über die Echtheit einer digitalen Vertragsversion. Aber auch andere Unternehmen mit einem großen Papiervolumen, wie zum Beispiel Energieversorgungs- und Telekommunikationsunternehmen, können sich die neue Rechtsicherheit im Internet zu Nutze machen. Mit eWitness lässt sich zum Beispiel der Versand von Rechnungen und Mahnungen an säumige Zahler exakt nachweisen.

eWitness bietet aber auch noch zusätzliche Anwendungsmöglichkeiten: So kann mit dem System der Stand von Verhandlungen zwischen Geschäftspartnern zu einem genau definierten Zeitpunkt exakt dokumentiert werden: Der jeweilige Status wird einfach protokolliert und über eWitness an den Verhandlungspartner geschickt.

Ein weiteres Anwendungsgebiet von eWitness ist die Buchhaltung. Diese lässt sich nunmehr auch durchgängig online durchführen – ein an das System angeschlossener Notar erhält regelmäßig via Internet die Buchhaltungsdaten seiner Klienten, die dann von eWitness gespeichert und versiegelt und auch an das Finanzamt weiter gegeben werden. In Italien zum Beispiel ist dies schon jetzt eine gesetzlich anerkannte Vorgehensweise.

Auf Grund der Einfachheit des Verfahrens dürfte die Zahl der über das Internet durchgeführten Transaktionen in naher Zukunft erheblich steigen: Den Notaren erschließt sich so ein völlig neues Geschäftsfeld. Die Investitionskosten hingegen sind gering. Die Einrichtung eines eWitness-Kommunikationszugangs im Plug'n'Play-Verfahren beläuft sich auf rund 1.500 Euro.

Mit Beginn des Jahres 2007 ist eWitness europaweit im Einsatz: In Spanien, Frankreich, Italien, den Niederlanden und Luxemburg bieten Notare diesen Service bereits an.

Informationen aus erster Hand gibt es am 25.01.2007 auf der Veranstaltung „Public-Key-Infrastrukturen“ des CAST-Forums (www.cast-forum.de) in Darmstadt. Dort wird Projektleiter Paul Mertes von der mertes-group management services das System eWitness vorstellen und danach auf Wunsch spezielle Fragen beantworten.

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Für die Übersendung eines Belegexemplars bedanken wir uns.

Für weitere Informationen steht Ihnen zur Verfügung:

Paul Mertes
mertes-group management services
Martinshütte 85d
41352 Korschenbroich

Tel.: +49 2161 475802
Fax: +49 2161 475801

E-Mail: service-center(at)mertes-group.de
http://www.mertes-group.de

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Datum: 22.01.2007 - 11:32 Uhr
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Meldungsart: Produktankündigungen
Versandart: kein
Freigabedatum: 22.01.2007

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