PresseKat - Kfz-Schiedsstellen: Kompetente Schlichtung bringt Vertrauensschutz für Verbraucher

Kfz-Schiedsstellen: Kompetente Schlichtung bringt Vertrauensschutz für Verbraucher

ID: 257336

(ots) - Sie leisten vorbildliche Arbeit im Sinne
des Verbraucherschutzes, doch ihre Bekanntheit lässt zu wünschen
übrig: So geht es den 130 Kfz-Schiedsstellen in Deutschland. Sie
werden tätig bei Streitigkeiten zwischen Autofahrern und
Kfz-Betrieben, wenn es um Autoreparaturen und Gebrauchtwagenkauf
geht. Aus Anlass des 40-jährigen Bestehens dieser Initiative des
Deutschen Kfz-Gewerbes, des ADAC, der Deutschen Automobil-Treuhand
(DAT) und der Prüforganisationen erläuterten Spitzenvertreter der
beteiligten Verbände und Institutionen bei einem Pressegespräch auf
der Automechanika in Frankfurt die Vorteile und Aufgaben der
Schiedsstellen.

Trotz der unbestrittenen Erfolgsgeschichte wissen viele
Autofahrerinnen und Autofahrer noch zu wenig über die
Kfz-Schiedsstellen. Laut DAT-Report und gemäß ADAC-Umfragen ist 48
Prozent der Befragten die Kfz-Schiedsstelle völlig unbekannt. Bei den
30- bis 49-jährigen Autofahrern kennen sie nur 42 Prozent, und bei
den unter 30-Jährigen weiß nur jeder Fünfte (17 Prozent) etwas über
den Weg der außergerichtlichen Schlichtung. Knapp 30 Prozent der
Gebrauchtwagenkäufer wissen von der Existenz dieser hilfreichen
Schiedskommission für Verbraucher.

Jährlich gibt es zirka 12.000 Schiedsverfahren. Davon werden fast
90 Prozent der Fälle im Vorverfahren gütlich und für den Kunden
kostenfrei erledigt. Angesichts von jährlich etwa 70 Millionen
Serviceaufträgen, die in den bundesweit 38 300 Kfz-Meisterbetrieben
durchgeführt werden, ist die Zahl der Schiedsverfahren verschwindend
gering. Lediglich knapp 1 700 Verfahren pro Jahr landen vor einer
Schiedsstellen-Kommission.

Diese ist mit Fachleuten besetzt. Geleitet wird sie von einem zum
Richteramt befähigten Vorsitzenden. Außerdem gehören je ein Vertreter
des Kfz-Gewerbes und des ADAC sowie ein öffentlich bestellter und




vereidigter Kfz-Sachverständiger der Deutschen Automobil-Treuhand
(DAT) dazu. Bei Streitigkeiten aus Reparaturaufträgen ergänzt ein
Sachverständiger einer anerkannten Prüforganisation, wie etwa Dekra,
GTÜ, KÜS oder TÜV, das Gremium. Dadurch finden sowohl die Handwerks-
als auch Verbraucherinteressen gleichermaßen Berücksichtigung.



Pressekontakt:
Ulrich Köster, Pressesprecher
Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK)
Tel.: 0228/ 91 27 270
Mail: koester(at)kfzgewerbe.de


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Datum: 14.09.2010 - 13:00 Uhr
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