PresseKat - Bußgeldpolitik der Kommunen ein Fall für Karlsruhe:

Bußgeldpolitik der Kommunen ein Fall für Karlsruhe:

ID: 25230

(firmenpresse) - Knöllchen-Kopfquoten, künstliche Parkraumverknappung, grundgesetzwidrige Finanzplanung, Regelungswahn und verödende Innenstädte - Vorabmeldung der Zeitschrift NeueNachricht (Winterausgabe), Fokusthema: Die Abzocke-Republik

Von Silke Landwehr


Bonn - Nach Erkenntnissen von Automobilverbänden geben immer mehr Kommunen Vollgas bei den Bußgeldern. Die Verbände sprechen von gezielter „Abzockerei". So sollen sich seit 1990 bundesweit die Einnahmen der Kommunen aus Verkehrsüberwachungen mehr als verdoppelt haben. Außerdem beobachten ADAC und AvD, dass viele Städte und Gemeinden bei ihren Etatplanungen diesen Posten stetig erhöhen. Einen besonders dreisten Fall deckte die Westdeutsche Zeitung auf: „Auf Wuppertals Straßen liegt Geld - viel Geld. Besser: Es steht am Straßenrand, vorzugsweise im Halte- oder Parkverbot“, berichtet die Westdeutsche Zeitung (WZ). Gemeint sind Autos und vor allem ihre Fahrer, die sich nicht an die Vorschriften halten. Mehr als 3,4 Millionen Euro will die Stadt in diesem Jahr über Knöllchen einnehmen. Ordnungsdezernent Udo Hackländer (CDU) bestätigte auf WZ-Nachfrage: „Der Betrag basiert auf einer Schätzung aus dem vergangenen Jahr und steht im Haushalt." Nun ist Einnehmen ist die eine, Eintreiben die andere Sache. Klarer Fall: Knöllchen muss man erst einmal schreiben. Und dafür sind nun mal die derzeit 53 Wuppertaler Politessen zuständig. „Schon geistert das böse Wort von der Bürger-Abzocke und der Wuppertaler Knöllchen-Quote durch die Stadt. Dass die Damen massiv unter Druck stehen, und auf Teufel komm raus Knöllchen heranschaffen müssen, weist die Stadt weit von sich. Allerdings gibt es abgesehen von den 3,4 Millionen Euro im Haushalt noch mehr Indizien für den zunehmenden Druck auf der Straße. So trafen sich kürzlich eine Politesse und der Leiter des städtischen Ordnungsamtes vor dem Wuppertaler Arbeitsgericht. Thema dort: Die Dame hat gegen eine Abmahnung der Stadt geklagt. Vorwurf ihres Arbeitgebers: Die Politesse habe im vergangenen Jahr im Vergleich zum Vorjahr wesentlich weniger Knöllchen geschrieben. Ein heikler Fall, den Ordnungsdezernent Hackländer aber nicht als Beweis für die Knöllchen-Quote im Tal gelten lassen will“, schreibt die WZ.





Für Zündstoff sorgt außerdem die stadtinterne Prämienregelung für Politessen. Wie Hackländer auf WZ-Nachfrage bestätigte, gibt es bereits seit rund drei Jahren eine Vereinbarung, "dass die Bezahlung der Mitarbeiterinnen in der Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs auch leistungsabhängig gestaltet werden soll". Hackländer sieht darin nichts Anstößiges. Es gehe dabei um „Arbeitsgerechtigkeit" und ums „Leistungsprinzip", eine Forderung, die ja immer schon an die Mitarbeiter des öffentlichen Dienst gestellt worden sei.

Nach WZ-Informationen liegt die interne Vorgabe des Ordnungsamtes fürs Politessen-Team im Dezember bei rund 290.000 Euro. Jede der 53 Damen muss also für 5418,39 Euro Knöllchen bringen. So wie sich CDU-Mann Hackländer als Ordnungsdezernent in Wuppertal präsentiert, passt er nach Ansicht des Fernsehjournalisten Günter Ederer in jeden Ordnungsstaat: „Da mahnt er eine Politesse ab, weil sie nicht genug Knöllchen schreibt, lobt Prämien aus, für die, die fleißig Parksünder anzeigen. Wir müssen dem Wuppertaler CDU-Politiker dankbar sein. In anderen Städten treiben sie es mit der Ordentlichkeit ähnlich. Nur sind sie da nicht so ordentlich, das auch noch zuzugeben“. In Bonn ist eine ähnliche „Knöllchen-Dienstanweisung“ der Polizeiinspektion unfreiwillig an die Öffentlichkeit gedrungen und führte zu massiver Kritik.

Mit dem Geist des Grundgesetzes habe das nach Einschätzung von Ederer nicht viel zu tun. „Da passt nichts zusammen. Vom gegängelten Bürger, von der Pflicht zur Jagd auf Staatseinnahmen, von Haushaltsansätzen, die darauf spekulieren, dass sich Bürger so falsch verhalten, dass sich damit Planstellen bezahlen lassen – von solchen Anmutungen ist unser Grundgesetz frei – und das lässt sich auch nicht hineininterpretieren. Was machen denn die Kommunalpolitiker, wenn alle Bürger richtig parken? Müssen Sie dann immer mehr Straßen absperren, Parkverbotszonen einrichten, sinnwidrige Geschwindigkeitsbegrenzungen einrichten? Ich habe für solche Ordnungspolitiker eine Empfehlung parat: Zum Beispiel eine Dienstreise nach Singapur. Sollten die Knöllchen für Verkehrssünder nicht mehr ausreichen, gibt es dort weiteren Nährboden für Drangsalierungen: Spucken auf den Fußboden, kauen und ausspucken von Kaugummi und urinieren in öffentlichen Aufzügen. Singapur legt allerdings auch keinen Wert darauf, als liberale Demokratie zu gelten – im Gegenteil. Der Stadtstaat ist stolz darauf, ein ‚ordentlicher Staat’ zu sein“, betont Ederer gegenüber NeueNachricht.

In Wuppertal könnte man die Ergebnisse dieser Politik schon besichtigen, meint Fernsehjournalist Ederer. „In der Innenstadt ist schon vor längerer Zeit die Pleite ein und die Kaufkraft ausgezogen. Folge: Geschlossene Warenhäuser und ums Überleben kämpfende Einzelhandelsgeschäfte in der Fußgängerzone. Das Auto wurde erfolgreich aus der Innenstadt wegpolitest. Wenigstens beim Wettbewerb ‚Welche Stadt schafft die Verödung am konsequentesten’ ist Wuppertal nicht alleine. Bei der Alternative Politessen oder Kunden entscheiden sich immer mehr Städte für Politessen. Wenn es dann um die Wiederbelebung der Innenstädte geht, treffen sich dann alle Kommunalpolitiker wieder. Beim Wettbewerb um die höchsten Subventionen“, so Ederer.

Diese mittlerweile bundesweit üblichen Praktiken sind nach Auffassung des Rechtsexperten Horst Mirbach, Vorsitzender der „Aktion Gewerbefreiheit" rechtsstaatlich nicht haltbar: „Sinn und Zweck des Rechtes ist es, die Gesetze dem Gesetzeszweck entsprechend durchzuführen und im Einzelfall bei Ordnungswidrigkeiten Bußgelder zu verlangen. Man darf allerdings nicht Tatbestände inszenieren, um möglichst hohe Bußgeldsummen zu erzielen. Das ist in den Kommunen mittlerweile leider der Fall. Mit einer künstlichen Verknappung des Parkraumes oder willkürlichen Geschwindigkeitsbeschränkungen provoziert man Ordnungswidrigkeiten", moniert Mirbach im Gespräch mit NeueNachricht. Im voraus dürften die Kommunen die Bußgeld-Einnahmen schon gar nicht planen. Wenn sich das Bundesverfassungsgericht mit dieser Thematik auseinandersetzen würde, könnte sich die kommunale Finanzplanung als rechtliche Luftnummer erweisen.

Das Magazin NeueNachricht erscheint vierteljährlich. Das Einzelheft kostet 8,20 Euro. Bestellungen per Fax unter: 0228 – 620 44 75 oder E-Mail: baerbel.goddon(at)sohn.de. Redaktionen erhalten Besprechungsexemplare kostenlos.

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Datum: 14.12.2006 - 13:28 Uhr
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