KJM-Veranstaltungsreihe zum neuen JMStV mit den Themen: Selbstkontrolleinrichtungen, Alterskennzeichnungen und Jugendschutzprogramme
(ots) -
Am 1. Januar 2011 soll der novellierte
Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) in Kraft treten. Mit der
überarbeiteten Fassung reagierte der Gesetzgeber auf die zunehmende
Medienkonvergenz und vereinheitlichte die Regeln - um so einen
effektiveren Jugendschutz zu gewährleisten. Für alle Akteure im
System der regulierten Selbstregulierung werfen die Neuregelungen
viele Fragen auf. Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM)
bereitet derzeit den Weg, um die neuen Vorgaben schnell und
praktikabel umsetzen zu können. Im Rahmen der dreiteiligen
Veranstaltungsreihe bringt die KJM die wichtigsten Änderungen und
Herausforderungen des Vertragswerks der interessierten
Fachöffentlichkeit näher:
kjm transparent: "Fragen am Freitag: Was bedeutet der neue JMStV?"
08.10.2010 Zusammenarbeit zwischen Aufsicht und
Selbstkontrollorganen
03.12.2010 Alterskennzeichnung
28.01.2011 Zugangssysteme/Jugendschutzprogramme
Veranstalter
Stabsstelle der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM)
Veranstaltungsort
Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM)
großer Sitzungssaal
Heinrich-Lübke-Str. 27
81737 München
Das detaillierte Programm und die Online-Anmeldung finden Sie
unter www.kjm-online.de . Die Veranstaltungen sind kostenfrei.
Aufzeichnungen werden als Stream am Tag nach der jeweiligen
Veranstaltung auf der Homepage verfügbar sein.
Pressekontakt:
Verena Weigand, Leiterin der KJM-Stabsstelle, Tel.: 089/63808-262,
E-Mail: stabsstelle(at)kjm-online.de
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Datum: 01.09.2010 - 09:15 Uhr
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Was in der Medienwelt bereits Realität ist, wird
sich auch bei den Selbstkontrollorganen widerspiegeln: Die
Medienkonvergenz nimmt zu, Selbstkontrolleinrichtungen werden
zukünftig auf den gleichen Feldern tätig sein können. Deren Vertreter
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Der neue Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV),
der am 1. Januar 2011 in Kraft treten soll, reagiert auf die
zunehmende Konvergenz in der Medienwelt. Er setzt noch stärker als
bisher auf die Eigenverantwortung der Anbieter.
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