PresseKat - EANS-News: P&I Personal&Informatik AG / Sachverständigenprüfung gemäß § 111 Abs. 2 AktG

EANS-News: P&I Personal&Informatik AG / Sachverständigenprüfung gemäß § 111

Abs. 2 AktG des Aufsichtsrates bestätigt Rechtmäßigkeit des Vorstandshandeln bei

P&I AG

ID: 250007

(ots) - ------------------------------------------------------------------------
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Vorstand/Stellungnahmen

Wiesbaden (euro adhoc) - Zu einer vom Aufsichtsrat der P&I Personal &
Informatik AG durchgeführten Sonderprüfung ausgewählter Sachverhalte
liegt dem Vorstand nunmehr der Abschlussbericht der vom Aufsichtsrat
beauftragen externen Sachverständigen vor. Die sachverständigen
Prüfer kommen zu dem Ergebnis, dass zu keinem der untersuchten
Vorgänge erhebliche Verletzungen von Sorgfaltspflichten der
Vorstandsmitglieder der P&I AG festgestellt werden konnten. Der
Aufsichtsrat hatte in seiner Sitzung vom 18. Januar 2010 eine Prüfung
ausgewählter Sachverhalte gemäß § 111 Abs. 2 Sätze 1 und 2 AktG
beschlossen. Zur Durchführung dieser Prüfung hat der Aufsichtsrat die
Rechtsanwaltssozietät Flick Gocke Schaumburg und die
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Warth & Klein mbH als Sachverständige
beauftragt. Die Prüfer haben auftragsgemäß den zugrunde liegenden
Sachverhalt umfassend aufgearbeitet und hierzu insbesondere
festgestellt, dass nach ihrem Eindruck Fragen und Auskunftsverlangen,
die an den Vorstand gerichtet wurden, umfassend beantwortet worden
seien. Den Prüfern wurden nach ihrer eigenen Darstellung keine
Auskünfte verweigert bzw. vorhandene Unterlagen nicht vorgelegt.
Weiterhin bestätigen die Prüfer, dass sie nach Durchsicht der
erhaltenen Unterlagen nicht den Eindruck gehabt hätten, dass ihnen
angeforderte und vorhandene Unterlagen vorenthalten worden seien. Auf
der Grundlage dieser umfassenden Sachverhaltsaufklärung kommen die
Prüfer zu dem Ergebnis, dass bei keinem der untersuchten Vorgänge
erhebliche Verletzungen von Sorgfaltspflichten der




Vorstandsmitglieder festgestellt werden konnten. Damit bestätigt der
Abschlussbericht der vom Aufsichtsrat beauftragten Prüfer die
Auffassung des Vorstandes der P&I AG, wonach dem Vorstand im Rahmen
seiner Amtsausübung keinerlei Pflichtverletzungen vorzuwerfen sind.

Ende der Mitteilung euro adhoc
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ots Originaltext: P&I Personal & Informatik AG
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Rückfragehinweis:

Andreas Granderath
+49 (0)611 7147-267
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Datum: 31.08.2010 - 16:37 Uhr
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