(ots) - Ausländische Online-Händler verschicken
Ab-18-Titel ohne Alterskontrolle / 13-jährige Testkäuferin erhält
indiziertes Spiel / Positiv: Deutscher Einzelhandel in der Regel
aufmerksam
Kinder und Jugendliche dürfen laut Jugendschutzrecht nur Zugang zu
Computerspielen haben, die für die jeweilige Altersstufe freigegeben
sind. Ein Praxistest der COMPUTERBILD SPIELE zeigt aber: Was beim
Spielekauf im Laden ganz gut klappt, funktioniert im Internet gar
nicht (Heft 10/2010, ab Mittwoch im Handel erhältlich).
Die Redaktion bestellte den ab 16 Jahren freigegebenen Titel "Lost
Planet 2" sowie das USK-18-Spiel "Call of Duty: Modern Warfare 2" auf
den Namen einer 13-jährigen Schülerin bei deutschen und ausländischen
Online-Händlern. Bezahlt wurde per Visa-Karte. Obwohl allein
Kreditkarten generell nicht als Altersnachweis zulässig sind, fragte
beim USK-16-Titel kein Versandhändler nach dem Alter des Kunden und
lieferte die Spiele aus.
Schlimmer noch: Das österreichische Gamesonly.at und die britische
Amazon-Filiale verschickten auch 18er-Titel gänzlich ohne
Altersprüfung an die Minderjährige - und zwar nicht die deutschen
18er-Ausgaben von Call of Duty, sondern die indizierten Versionen,
die hierzulande nicht offen verkauft werden dürfen.
Bei USK-18-Titeln delegieren die deutschen Versender Amazon.de und
Computeruniverse.net die Alterskontrolle an die Post-Tochter DHL. Der
Besteller muss sich beim Postboten persönlich ausweisen und
mindestens 18 Jahre alt sein. Im Test funktionierte diese Kontrolle
bei Paketübergabe an der Haustür, aber nicht wenn das Päckchen zurück
an die Poststelle ging: Von dort konnte dann der volljährige Bruder
ein Computeruniverse-Päckchen abholen.
Im Laden sieht es dagegen besser aus: COMPUTERBILD SPIELE hat drei
Jugendliche beim Spielekauf in Hamburger Geschäften begleitet. Die
Schüler sollten auch hier Spiele erwerben, die nicht für ihr Alter
freigegeben sind. Das gelang nur in einem von fünf Fällen: In einer
Saturn-Filiale erhielt ein 16-jähriger Testkäufer das ab 18 Jahren
freigegebene Spiel "Call of Duty: Modern Warfare 2". In den weiteren
Geschäften funktionierte der Jugendschutz tadellos.
COMPUTERBILD SPIELE im Internet: www.cbspiele.de
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