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Luftverkehrssteuer ist fehlerhaft

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Luftverkehrssteuer ist fehlerhaft

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Die Luftverkehrssteuer (LuftVSt) ist ein weiterer Beleg fuer die Ziel- und Planlosigkeit dieser Regierung, erklaeren der verkehrspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Uwe Beckmeyer und die zustaendige Berichterstatterin Ulrike Gottschalck:

Nachdem die geplante LuftVSt nun nach einem Gutachten fuer das Land Rheinland-Pfalz auch noch offenbar verfassungswidrig ist, gehoert sie in dieser Form eingestampft. Die Kernaussage des Berliner Staats- und Umweltrechtlers Michael Kloepfer, dass die im Rahmen des Sparpakets geplante LuftVSt gegen das Grundgesetz und gegen europaeisches Recht verstoesst, ist fuer die Regierung vernichtend. Gegen das Grundgesetz verstoesst demnach, dass die Abgabe kuerzere Fluege, wie beispielsweise beim Insel-Tourismus, im Verhaeltnis zu den von ihnen verursachten Umweltbelastungen wesentlich staerker belastet als Fluege auf Langstrecken. Die Steuerbefreiung von Frachtfluegen sei eine unerlaubte Beihilfe und verstosse damit gegen europaeisches Recht.

Jetzt raecht sich, dass die Koalitionaere panisch und ohne Sachverstand eine LuftVSt am Sonntagnachmittag bei der Sparklausur erfunden haben, nur weil noch einige Milliarden fehlten. Die Plaene der Bundesregierung strotzen vor handwerklichen Fehlern: Weder wurden die erheblichen negativen Folgen fuer den Wirtschaftsstandort und die Arbeitsplaetze in Deutschland gewertet, noch eine oekologische Lenkungswirkung ins Ziel genommen, noch die Konformitaet mit dem Grundgesetz und Europaeischen Recht geprueft.


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Datum: 31.08.2010 - 13:46 Uhr
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