THOMAE: Mietrecht nicht mit Strafgesetzbuch in der Hand betreiben
THOMAE: Mietrecht nicht mit Strafgesetzbuch in der Hand betreiben
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BERLIN. Zu der Forderung des Deutschen Mieterbundes (DMB) nach einer "Schimmel-Polizei" erklärt der zuständige Berichterstatter der FDP-Bundestagsfraktion für das Mietrecht, Stephan THOMAE:
Natürlich hat der Mieter Anspruch auf Beseitigung von Schimmel und Schimmelschäden. Die Ursachen hierfür können aber vielfältig sein und sowohl in Baumängeln liegen als auch in dem falschen Heiz- und Lüftungsverhalten des Mieters. Dem Mieter steht als Druckmittel die Mietkürzung zur Verfügung. Zusätzliche polizeiliche oder strafrechtliche Zwangsmittel schießen weit über das Ziel hinaus. Unsere Rechtsordnung sieht vor, dass vertragsrechtliche Streitigkeiten zwischen den Vertragspartnern zivilrechtlich gelöst werden, nicht mit dem Strafgesetzbuch in der Hand.
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Datum: 17.08.2010 - 16:02 Uhr
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