PresseKat - ACI-Dubai-Fonds: Hahn Rechtsanwälte bereiten Pilotklage gegen Alternative Capital Invest vor

ACI-Dubai-Fonds: Hahn Rechtsanwälte bereiten Pilotklage gegen Alternative Capital Invest vor

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Hamburg, 30.07.2010 Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) bereitet eine erste
Pilotklage gegen die Alternative Capital Invest GmbH & Co. KG (ACI), die beiden
Treuhandkommanditistinnen sowie die Hamburger Finanzkontor GmbH & Co. KG vor und
wird die Klage in den nächsten Tagen beim Landgericht Hamburg einreichen. Dabei
macht die Ehefrau des Anlegers die Schadensersatzansprüche aus abgetretenem
Recht geltend.

Ein Hamburger Kaufmann hatte sich in den Jahren 2005 und 2006 als Privatanleger
auf Empfehlung seines Anlageberaters unter anderem an der Alternative Capital
Invest GmbH & Co. II bzw. III. Dubai Tower KG beteiligt und ihm ist dadurch ein
Schaden von etwa 245.000,00 EUR entstanden. Nach Auffassung von hrp hat sich die
ACI schadensersatzpflichtig gemacht. Aufgrund der Angaben der in den Prospekten
abgedruckten Gesellschaftsverträge muss der Leser zu dem Ergebnis gelangen, dass
die  Fondsgesellschaften die Grundstücke in eigenem Namen halten. Dies ist in
der Praxis jedoch nicht der Fall. Bei der III. Dubai Fonds Tower KG ist die
sogenannte "Dubai Branch", die als unselbständige Niederlassung der
Komplementärin in Dubai eingetragen ist, als Treuhänderin für die
Fondsgesellschaft Eigentümerin des Grundstücks. Das Grundstück der II. Dubai
Fonds Tower KG wird weiterhin von der Verkäuferin als Eigentümerin gehalten.

Es macht aus Sicht von hrp einen großen Unterschied, ob eine bundesdeutsche
Fondsgesellschaft oder eine dubaianische Gesellschaft Eigentümerin eines
Grundstücks ist. Im letztgenannten Fall kann der Anleger bei Pflichtverletzungen
allenfalls in Dubai klagen kann. Hinzukommt, dass die ACI Branch ohne




Genehmigung der Anleger die registrierten Käufer der II. Dubai Fonds Tower KG
auf die III. Dubai Tower KG übertragen hat. Dies könnte den Straftatbestand der
Untreue verwirklichen. Mittlerweile hat auch die Staatsanwaltschaft Bielefeld
ein Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche der ACI eingeleitet und am
22.06.2010 die Büroräume der ACI in Gütersloh durchsucht. In einer
Presseerklärung vom 24.06.2010 teilt die Staatsanwaltschaft diesbezüglich mit,
dass die gewonnenen Erkenntnisse den Verdacht des Kapitalanlagebetruges bisher
nicht erhärten konnten. Eine genaue Auswertung der vorgefundenen Unterlagen
bleibe insoweit abzuwarten.

Nach Auffassung von Anlegeranwalt Peter Hahn aus Hamburg wird es höchste Zeit,
dass die Gesellschafter der verschiedenen ACI-Dubai-Fonds sich untereinander
austauschen und zivilrechtlich durch einen Fachanwalt die Geltendmachung von
Schadensersatzansprüchen prüfen lassen. "Insbesondere Anleger mit einer
eintrittspflichtigen Rechtsschutzversicherung sollten sich von den
Verantwortlichen der ACI nicht weiter vertrösten lassen. Wenn die Anleger
weiterhin nichts unternehmen", so Anwalt Hahn weiter, "droht eine Verjährung
ihrer Schadensersatzansprüche".

Zum Kanzleiprofil:
Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) nimmt laut JUVE, Handbuch für
Wirtschaftskanzleien 2009/2010, eine Spitzenposition bei den bundesweit tätigen
Kanzleien im Kapitalanlegerschutz ein. Der Kanzleigründer, RA. Peter Hahn,
M.C.L., ist seit 20 Jahren ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig.
RA. Hahn und RAin. Dr. Petra Brockmann sind Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht und gehören laut JUVE-Handbuch zu den "häufig empfohlenen"
Anwälten. Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft mit Standorten in Bremen, Hamburg und
seit dem 01.07.2010 in Stuttgart vertritt ausschließlich geschädigte
Kapitalanleger.

Kanzleikontakt:
Hahn Rechtsanwälte
Partnerschaft
RA Peter Hahn
Am Kaiserkai 10
20457 Hamburg
Fon: +49-40-367987
Fax: +49-40-365681
E-Mail:peter.hahn(at)hahn-rechtsanwaelte.de
http://www.hahn-rechtsanwaelte.de



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Hahn Rechtsanwälte
Marcusallee 38 Bremen Deutschland






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