PresseKat - Neue Gesetzeslage bei Verkehrsverstößen im Urlaub beachten

Neue Gesetzeslage bei Verkehrsverstößen im Urlaub beachten

ID: 219548

(ots) - Zum 1. Oktober 2010 tritt ein neues EU-Gesetz in
Kraft, das die Ahndung von Verkehrsverstößen über die Grenzen des
Urlaubslandes hinaus möglich macht. Im Ausland verhängte Geldbußen
werden dann von deutschen Behörden verfolgt. Obwohl das Gesetz erst
zum Oktober in Kraft tritt, können auch bereits Fahrverstöße zwischen
Juni und September geahndet werden, wenn der Bußgeldbescheid erst
nach dem 30. September bei den zuständigen Behörden eingeht. Eine
Vollstreckung ist dann aus allen 27 EU-Mitgliedstaaten möglich, wenn
ein Verstoß mehr als 70 Euro beträgt. Diese Summe wird oft schnell
erreicht, da Bußgelder im Ausland meist höher sind als in
Deutschland. Das Strafgeld darf der Staat behalten, der es
eingetrieben hat. "Autofahrer sollten die neue Gesetzeslage bei ihrem
Fahrverhalten im diesjährigen Sommerurlaub berücksichtigen. Selbst
kleinere Geschwindigkeitsüberschreitungen können die Urlaubskasse
stark beanspruchen", kommentiert Norbert Wulff, Vorstand der DA
Direkt Versicherung das neue Gesetz.

Punktekonten in vielen EU-Ländern

Darüber hinaus haben viele EU-Mitgliedstaaten Punktekonten
eingerichtet. Hier werden im Ausland gesammelte Verstöße registriert.
"Wer allerdings sein Punktekonto im Ausland ausreizt, muss trotzdem
kein Fahrverbot in Deutschland fürchten. Die gesammelten Verstöße
werden nur im Urlaubsland registriert", so der Versicherungsexperte
weiter.

Besonderheiten der Urlaubsländer

Neben einer Geschwindigkeitsüberschreitung gibt es noch weitere
länderspezifische Besonderheiten. So muss etwa in Österreich auch am
Tag das Abblendlicht eingeschaltet sein, sonst droht eine Geldstrafe.
In Frankreich verschärft sich die Geschwindigkeitsbegrenzung bei
Regen. "Am besten informieren sich Autofahrer im Vorfeld über die
jeweiligen Besonderheiten ihres Urlaubsziels", rät Wulff.





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Datum: 30.06.2010 - 11:19 Uhr
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