(ots) - Im Jahr 2008 war rund jeder vierte in Leipzig
lebende Mensch armutsgefährdet (27%). Nach Angaben des Statistischen
Bundesamtes (Destatis) traf dies auch auf mehr als jede fünfte
Einwohnerin oder jeden fünften Einwohner von Hannover (22%), Bremen
(22%), Dresden (22%) und Dortmund (21%) zu. Dagegen war nur jede
zehnte Münchnerin oder jeder zehnte Münchner von Armut bedroht (10%).
Diese Ergebnisse beruhen auf einer Auswertung des Mikrozensus für die
15 Großstädte Deutschlands mit einer Bevölkerung von mehr als 500 000
Personen.
Damit war die Armutsgefährdung der Bevölkerung in den meisten
Großstädten höher als im Bundesdurchschnitt (14%). Neben München
(10%) hatten lediglich Hamburg (13%), Frankfurt am Main (14%),
Düsseldorf (14%) und Stuttgart (14%) kein überdurchschnittliches
Armutsrisiko. Gemäß der Definition der Europäischen Union gelten
Menschen als armutsgefährdet, die mit weniger als 60% des mittleren
Einkommens (Median) der Bevölkerung, hier dem mittleren Einkommen in
Deutschland, auskommen müssen.
Neben den Ergebnissen für Großstädte veröffentlichen die
statistischen Ämter des Bundes und der Länder im Rahmen des Projekts
"Sozialberichterstattung der amtlichen Statistik" erstmals
Armutsgefährdungsquoten in tiefer regionaler Gliederung. Die
Ergebnisse werden für 39 Regierungsbezirke sowie für 95
Raumordnungsregionen bereitgestellt. Diese Daten sowie Armuts- und
Sozialindikatoren auf Länderebene, methodische Erläuterungen zu den
Datenquellen und den angewandten Berechnungsverfahren stehen im
Internet unter www.amtliche-sozialberichterstattung.de zur Verfügung.
Dieses Informationsangebot wird regelmäßig aktualisiert und
weiterentwickelt.
Weitere Auskünfte gibt:
Zweigstelle Bonn, Bettina Mertel, Telefon: (0611) 75-8705, E-Mail:
sbe(at)destatis,de
Methodische Hinweise:
Die im Rahmen dieser Pressemitteilung präsentierten
Armutsgefährdungsquoten für Bund und Länder wurden auf der Grundlage
der Ergebnisse des Mikrozensus 2008 berechnet. Der Mikrozensus ist
die größte jährliche Haushaltsbefragung in Europa; er bietet aufgrund
seiner Stichprobengröße die Möglichkeit, für alle Bundesländer
verlässliche Indikatoren zu berechnen.
Für die Berechnung von Armutsgefährdungsquoten kommen
grundsätzlich mehrere Datenquellen der amtlichen Statistik in
Betracht. Auf europäischer Ebene und auf Bundesebene (insbesondere im
Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung) wird zur Berechnung
von Indikatoren, die die Einkommensarmut und -verteilung betreffen,
die Statistik "Leben in Europa" (EU-SILC) als Datengrundlage
herangezogen. Für die Darstellung vergleichbarer Indikatoren auf
Ebene der Bundesländer kann EU-SILC jedoch nicht verwendet werden, da
die Stichprobe nicht groß genug ist, um auch für kleinere
Bundesländer die entsprechenden Indikatoren auszuweisen. Zu beachten
ist, dass sich der Mikrozensus und EU-SILC sowohl hinsichtlich des zu
Grunde liegenden Einkommenskonzepts und der Einkommenserfassung als
auch hinsichtlich des Stichprobendesigns unterscheiden. Nach den
Ergebnissen der EU-SILC-Erhebung 2008 ergab sich für das Jahr 2007
bundesweit eine Armutsgefährdungsquote von 15%.
Neben den dargestellten Armutsgefährdungsquoten nach dem
Nationalkonzept können auch nach dem Regionalkonzept
Armutsgefährdungsquoten berechnet werden. Grundlage der Berechnungen
sind die jeweiligen regionalen Armutsgefährdungsschwellen. Diese
werden anhand des mittleren Einkommens (Median) des jeweiligen
Bundeslandes beziehungsweise der jeweiligen Region errechnet. Dadurch
wird den Unterschieden im Einkommensniveau zwischen den Bundesländern
beziehungsweise Regionen Rechnung getragen.
Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:
Statistisches Bundesamt
Pressestelle
E-Mail: presse(at)destatis.de