PresseKat - Medizinische Vereinigungen im Blickfeld der Betriebsprüfer

Medizinische Vereinigungen im Blickfeld der Betriebsprüfer

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(firmenpresse) - München - Nachdem Freiberufler und Selbstständige in den vergangenen Jahren verstärkt in das Visier der Finanzämter geraten sind, werden nun auch deren Interessenvertretungen vermehrt überprüft. Wie die Arbeitsgemeinschaft eingetragener Vereine (AGEV) in München mitteilte, zeigen Rückmeldungen von Organisationen und Mitgliedern deutlich, dass dabei besonders Interessengemeinschaften und Vereinigungen medizinischer und akademischer Fachrichtungen wegen der oft relativ hohen Spendeneinnahmen und Haushaltssummen im Blickfeld der Betriebsprüfer und der Finanzämter liegen.

Besonders das neue Formular für die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ist dabei zum Hebel der Finanzämter geworden ist. Viele Vereine und Interessengemeinschaften sowie die persönlich haftenden Vorstände sind dadurch in ihrer Existenz bedroht.

Das erstmals für das Jahr 2005 erforderlich EÜR-Formular, eigentlich zur Erleichterung der Steuererklärung angekündigt, ermöglicht den Finanzverwaltungen die effektive Kontrolle der Vereine und deren Geschäftsbetriebe. Ausserdem wird verstärkt die steuerliche Obergrenze von 40 Euro für Aufmerksamkeiten an Mitglieder - beispielsweise bei Tagungen oder Seminaren - kontrolliert. Die Finanzämter machen also ernst mit der Ankündigung, durch scharfe Kontrollen den Etat des Jahres 2006 zu entlasten.

Viele Vorstände von Vereinen - ob eingetragen oder nicht - wissen nicht, dass nach einem Urteil des Bundesfinanzhofes ein ehrenamtlich und unentgeltlich tätiger Vorsitzender für die Erfüllung der steuerlichen Verbindlichkeiten des Vereins haftet. Laut Auskunft von Experten muss der Vorstand gegebenenfalls sogar mit seinem Privatvermögen für die Organisation einstehen, auch wenn die Verwaltungsangelegenheiten beispielsweise von einem Steuerberater erledigt wurden.

Bei der Beurteilung spielt es keine Rolle, ob es durch Unwissenheit zu einem Fehler in der Abrechnung gekommen. Schadenssummen von mehreren hunderttausend Euro sind keine Seltenheit. Beispiel: Ein mehr als 130 Jahre alter Traditionsverein wurde nach einer Steuerprüfung besonders von Veranstaltungen mit einer Nachzahlung von 360.000 Euro und dem Entzug der Gemeinnützigkeit konfrontiert. Er konnte nur durch Darlehen und die Abtretung aller Zuschüsse gerettet werden. Das Haftungsrisiko gilt natürlich auch für nicht eingetragene Vereinigungen - beispielsweise Clubs oder lose Interessenvertretungen - und natürlich auch für angestellte Vorstände und Geschäftsführer.





Die Risiken lassen sich durch einen Schutzbrief für Vereine - ähnlich dem Schutzbrief für Autofahrer - mindern. "Die meisten Vereine und ihre Vorstände wissen jedoch nicht, dass es derartige Möglichkeiten gibt. Sie vertrauen auf Rechtsschutz oder gehen davon aus, dass das Vermögen eines Vereins zur Absicherung ausreiche. Dies ist jedoch nicht der Fall", so ein AGEV-Sprecher. Die Arbeitsgemeinschaft eingetragener Vereine (AGEV) berät Vorstände und Organisationen in allen Fragen rund um den Verein. Im Internet gibt es unter www.agev.info weitere Informationen über den Vereins-Schutzbrief sowie Gerichtsurteile und Schadensbeispiele.

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Datum: 28.07.2006 - 11:13 Uhr
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