PresseKat - AGG - Antidiskriminierungsgesetz - Wir helfen auch Ihnen!

AGG - Antidiskriminierungsgesetz - Wir helfen auch Ihnen!

ID: 21605

(firmenpresse) - Alle Personalentscheider und Unternehmer sind aufgefordert sich mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) (vormals ADG oder Antidiskriminierungsgesetz) für Ihr Unternehmen auseinander zusetzten. Nur wer die Inhalte dieses Gesetzes kennt, vermag in seiner täglichen Arbeit evtl. Klagen oder Schadensersatzforderungen vorbeugend zu begegnen.

Augenscheinlich haben sich in das ohnehin stark umstrittene Gesetz nun auch noch Fehler eingeschlichen, so ist es entgegen der Absicht der Politik nun doch möglich, dass Antidiskriminierungsverbände Arbeitnehmer vor Gericht als Prozessbevollmächtigte vertreten können. Gleich ob dieser Fehler Auswirkungen auf Arbeitgeber hat oder nicht, birgt das ADG Ansicht ausreichende "Klippen - welche es zu umschiffen gilt". Die Regierung hat bereits Nachbesserungen angekündigt.

Wie bereits in unserem letzten Kunden - Mailing (siehe auch online unter www.psanord.com/aktuell.php ) hat das neue Gesetz erhebliche Auswirkungen auf nahezu jeden Bereich der Personalarbeit.

Probat erscheint daher neben dem Abschluss einer Versicherung (sobald es adäquate Angebote am Markt gibt), derzeit nur die Beauftragung von Personalspezialisten wie der PSA NORD Unternehmensgruppe.
Wir die PSA NORD Unternehmensgruppe sind gut vorbereitet, und können Ihnen mit unseren Systemen in Zukunft ein noch wichtigerer Partner werden.
Mit den Leistungen der PSA NORD Unternehmensgruppe können Sie soweit Sie uns mit der Personalauswahl im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung, Werk- oder Dienstvertragsbeziehung oder in der Personalvermittlung beauftragen, den Risiken des AGG / ADG begegnen.
Schon seit Jahren nutzen wir für unsere Kunden bei der Bewerberselektion unsere durch die GermanPersonnel entwickelten Systeme für das Bewerbermanagement und decken hiermit den Grossteil der Risiken eines evtl. Auswahlverstosses ab.
So gilt: "Wer kein Auswahlverfahren durchführen muss, kann auch keinen Auswahlverstoss begehen".




Sollte hingegen eine vorher überlassene Zeitarbeitskraft später fest angestellt werden, ist kein neues Verfahren nötig, da der Bewerber (Zeitarbeitnehmer) vorher bereits in der Firma gearbeitet hat.

Helfen Sie sich selbst indem Sie sich informieren und lassen Sie sich helfen im den Sie die PSA NORD Unternehmensgruppe beauftragen - Unser Team berät Sie gerne.

Kontakt:

Personal Service Agentur Nord
Zeitarbeit GmbH
Esplanade 6

20354 Hamburg

Internet: www.psanord.com
Mail: info(at)psanord.com

Telefon: 040 / 41 49 79 92
Fax: 040 / 41 49 79 91

Unternehmensinformation / Kurzprofil:
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Datum: 19.07.2006 - 14:14 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Olaf Sobotzke
Stadt:

Hamburg


Telefon: 040/4149 79 92

Kategorie:

Dienstleistung


Meldungsart: Unternehmensinformationen
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