(firmenpresse) - Seit Mitte der 90er Jahre warten Zahnärzte in Ostdeutschland auf die Abschaffung des Ostabschlages bei der Vergütung ihrer Leistungen. Doch bis jetzt wurde diese Zusatzregelung in der privaten Gebührenordnung immer wieder vertagt. In seiner jüngsten Sitzung hat der Bundesrat die von der Bundesregierung vorgesehene Aufhebung des Ostabschlages in der privaten Gebührenordnung erneut weiter in die Zukunft verschoben.
"Für die ostdeutschen Länder und deren Gesundheitsversorgung ist dies ein völlig falsches Signal", erklärt Jürgen Herbert, Präsident der Landeszahnärztekammer Brandenburg. Zwar habe die Bundesregierung endlich erkannt, dass sie die Augen vor dem akuten Ärztemangel und den Abwanderungstendenzen nicht verschliessen darf, doch der Bundesrat erklärte sich lediglich zu einer Staffelung des Abschlages bis zum Jahr 2010 bereit.
Diese Entscheidung diskriminiert nicht nur die brandenburgischen Zahnärzte, sondern macht die Region unattraktiv für Ärzte und Zahnärzte. "Der Anteil der Privatpatienten ist in Ostdeutschland deutlich niedriger als in den westlichen Bundesländern", so Herbert weiter. "Zwar zahlen die privat versicherten Patienten schon seit Jahren die gleichen Beiträge wie Versicherte in Westdeutschland - die Leistungsvergütung für die ostdeutschen Ärzte und Zahnärzte fällt jedoch noch immer deutlich niedriger aus", beklagt der Präsident.
Die Zahnärztekammer weist zusätzlich darauf hin, dass für andere Freie Berufe, wie beispielsweise Anwälte, der Ostabschlag bereits seit Jahren abgeschafft ist.
"Damit bleibt es dabei, dass weiterhin ein Teil des Solidarbeitrags zur Sicherung der privaten Krankenversicherung vom Osten in den Westen transferiert wird", erklärt Jürgen Herbert. Indirekt zahlen somit die privat versicherten Patienten im Osten über ihre Krankenkassenbeiträge die höheren Honorare im Westen mit.
Hintergrund: Diskussion "Ostabschlag"
Die Diskussion um einen Ostabschlag für Zahnärzte entbrannte bereits Mitte der 90er Jahre. Grund: 1993 erfolgte die Gleichstellung von Ingenieuren und Architekten. Logopäden zogen 2001, Anwälte und Notare 2004 nach.
Das Bundesverfassungsgericht begründete die Entscheidung mit dem Sachverhalt, dass die genannten Berufsgruppen bundesweit agieren könnten. Zahnärzte sind in der Regel auf einen lokalen Standort beschränkt, so dass auch die Patienten aus diesem regionalen Umkreis kommen.
Die ostdeutschen Ärzte und Zahnärzte können diesen Punkt nicht nachvollziehen, denn die allgemeine Angleichung des Lebensniveaus in Ost und West sowie die optimale gesundheitliche Versorgung der Patienten zieht eine Forderung nach der Abschaffung des Ostabschlages nach sich.
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