(ots) - Der Deutsche Bundestag hat jetzt die umstrittene
Kürzung des Wehrdienstes ab 1. Juli beschlossen. Damit dauert auch
der Zivildienst nur noch sechs statt bisher neun Monate.
Zivildienstleistende sollen ihren Dienst künftig jedoch freiwillig
bis zu sechs Monate verlängern können. So hatte es die
CDU/CSU-Fraktion im Bundestag vorgeschlagen. Auch Vertreter der
Bundesvereinigung Lebenshilfe hatten als Sachverständige in der
Anhörung am 14. Juni im Verteidigungsausschuss für die freiwillige
Verlängerung plädiert: Dadurch sei der Aufbau einer Beziehung zu
Menschen mit geistiger Behinderung weiter in verantwortungsvoller
Weise möglich. Bei der Lebenshilfe für Menschen mit geistiger
Behinderung ist nun die Erleichterung groß.
"Die Möglichkeit, den Zivildienst freiwillig verlängern zu können,
ist ein echter Erfolg", sagt Robert Antretter, Bundesvorsitzender der
Lebenshilfe. Zivildienstleistende haben so weiter die Chance,
Menschen mit Behinderung im alltäglichen Kontakt kennen zu lernen -
und zudem vielleicht ihr Interesse für ein Berufsfeld zu entdecken,
das traditionell eher Frauen anzieht. "Das ist ein wichtiger Schritt
hin zu einer inklusiven Gesellschaft", so Antretter.
Die Lebenshilfe bietet selbst seit 2001 das Berufsvorbereitende
Soziale Jahr (BSJ). Etwa 1000 junge Menschen absolvieren jährlich
bundesweit das BSJ in Einrichtungen der Lebenshilfe und entscheiden
sich mitunter eben auch für eine Berufsausbildung in der
Behindertenhilfe oder für ein sozialpädagogisches Studium.
Pressekontakt:
Bundesvereinigung Lebenshilfe
für Menschen mit geistiger Behinderung e.V.
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Leipziger Platz 15, 10117 Berlin
Telefon 030 / 20 64 11 -141, Fax -241
E-Mail: kerstin.heidecke(at)lebenshilfe.de
Internet: www.lebenshilfe.de