PresseKat - Urlaubszeit ist keine Arbeitszeit: Abmahnung droht

Urlaubszeit ist keine Arbeitszeit: Abmahnung droht

ID: 214678

R+V-Infocenter: Für Arbeitnehmer ist bezahlter Zweitjob tabu

(firmenpresse) - Wiesbaden, 22. Juni 2010. Arbeiten statt Erholung: Viele Deutsche nutzen jetzt ihre Urlaubswochen, um sich mit Kellnern oder beim Kassieren im Supermarkt etwas Geld zu verdienen. Umfragen zufolge würden sieben Prozent der Arbeiter und Angestellten auf einen Teil des Urlaubs verzichten, wenn das die Haushaltskasse spürbar aufbessert. Aber wer ohne Erlaubnis seines Arbeitgebers einen Zweitjob annimmt, riskiert eine Abmahnung. Darauf macht das Infocenter der R+V Versicherung aufmerksam.

"Nach Paragraph 8 des Bundesurlaubsgesetzes dürfen Arbeitnehmer während ihres Urlaubs keine bezahlte Tätigkeit ausüben, bei der sie sich nicht erholen können", erklärt Axel Döhr, Arbeitsrechtsexperte beim R+V-Infocenter. Verstoßen sie dagegen, kann der Chef sie abmahnen, bei Wiederholung unter Umständen sogar kündigen.

Wer hingegen seinen Eltern im Geschäft oder den Nachbarn beim Renovieren hilft, hat nichts zu befürchten - solange die Tätigkeit nicht bezahlt wird. Am besten sprechen Arbeitnehmer vorab mit ihrem Arbeitgeber, wenn sie sich in der Urlaubszeit ein bisschen Geld dazu verdienen möchten. Ist der Chef damit einverstanden, drohen dem Arbeitnehmer keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen.

Mehr arbeitsrechtliche Themen unter http://www.infocenter.ruv.de


Mittagspause auf eigene Gefahr: Nur der Weg zur Kantine ist unfallversichert
Viele Arbeitnehmer essen in der Mittagspause in der Kantine oder nutzen die freie Zeit für einen kurzen Spaziergang im Park. Doch Vorsicht: Passiert dabei etwas, sind Arbeitnehmer nicht gesetzlich unfallversichert. Zwar dienen Essen oder Spaziergang der Erholung, hängen aber nicht direkt mit der Tätigkeit im Büro zusammen. Weitere Informationen dazu unter
http://www.ruv.de/de/presse/r_v_infocenter/pressemeldungen/20050426mittagspause.jsp
oder
http://ao-url.de/96fbc2



Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Das R+V-Infocenter wurde 1989 als Initiative der R+V Versicherung in Wiesbaden gegründet. Es informiert regelmäßig über Service- und Verbraucherthemen. Das thematische Spektrum ist breit: Sicherheit im Haus, im Straßenverkehr und auf Reisen, Schutz vor Unfällen und Betrug, Recht im Alltag und Gesundheitsvorsorge. Dazu nutzt das R+V-Infocenter das vielfältige Know-how der R+V-Fachleute und wertet Statistiken und Trends aus. Zusätzlich führt das R+V-Infocenter eigene Untersuchungen durch: Die repräsentative Langzeitstudie über die "Ängste der Deutschen" ermittelt beispielsweise bereits seit 1991 jährlich, welche wirtschaftlichen, politischen und persönlichen Themen den Menschen am meisten Sorgen bereiten.



PresseKontakt / Agentur:

Infocenter der R+V Versicherung c/o Arts & Others
Anja Kassubek
Schaberweg 23
61348
Bad Homburg
a.kassubek(at)arts-others.de
06172/9022-131
http://www.infocenter.ruv.de



drucken  als PDF  an Freund senden  LVZ: Steuerzahlerbund: Weniger Schuldenaufnahme ist kein Grund für abgespecktes Sparpaket G20-Gipfel: Attac-Plakate in Berliner U-Bahnhöfen
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 22.06.2010 - 12:47 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 214678
Anzahl Zeichen: 1959

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Brigitte Römstedt
Stadt:

Wiesbaden


Telefon: 06 11 / 533 - 46 56

Kategorie:

Politik & Gesellschaft


Meldungsart:
Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Urlaubszeit ist keine Arbeitszeit: Abmahnung droht"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Infocenter der R+V Versicherung (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Unfall im Homeoffice - wer zahlt? ...

Wiesbaden, 12. Oktober 2017. Auf dem Weg zur Kaffeemaschine gestolpert und dabei den Arm gebrochen: Arbeitnehmer sind bei einem Arbeitsunfall gesetzlich versichert - sofern sie sich zu diesem Zeitpunkt im Unternehmen aufgehalten haben. Doch wer ganz ...

Alle Meldungen von Infocenter der R+V Versicherung