(ots) - Anlässlich der öffentlichen Diskussion um die
Einführung des Fahrverbots anstelle einer Geld- oder Freiheitsstrafe
erklärt der innen- und rechtpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe
im Deutschen Bundestag, Stephan Mayer:
Das Aussprechen eines Fahrverbotes stellt einen wirksamen und
zugleich pragmatischen Ansatz der Ahndung einer Straftat dar. Ich
unterstütze daher die im Vorfeld der Tagung der Landesjustizminister
geäußerte Absicht, Fahrverbote zukünftig auch als Ersatz für Geld-
oder Freiheitsstrafen auszusprechen. Dies würde aus meiner Sicht
nicht nur zu einem größeren Handlungsspielraum für den beurteilenden
Richter führen, sondern zugleich auch eine starke präventive Wirkung
gegenüber vielen potentiellen Tätern haben.
Insbesondere für Heranwachsende stellen Fahrverbote im Regelfall
eine wesentlich empfindlichere Strafe als Geldstrafen dar.
Schließlich ist mit einem Fahrverbot eine erhebliche Einschränkung
der Bewegungsfreiheit verbunden. Fahrverbote sind daher besonders
geeignet, die Rückfälligkeitsquote von heranwachsenden Straftätern zu
verringern.
Nach der geltenden Rechtslage können Fahrverbote durch ein Gericht
in Strafverfahren jedoch nur dann angeordnet werden, wenn die
Begehung der Tat in einem unmittelbaren Zusammenhang zum Führen eines
Kraftfahrzeugs gestanden hat, wie beispielsweise bei stark überhöhter
Geschwindigkeit, Alkohol am Steuer oder fortgesetzter Nötigung durch
einen Drängler.
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