Bundesarbeitsgericht ermuntert Arbeitnehmer zu hanebüchenen Ausflüchten statt zu ehrlicher Reue.
(firmenpresse) - Dortmund, 11. Juni 2010**** Der Arbeitgeberverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen Westfalen-Mitte e.V. (AGAD) kritisiert die heutige Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (2 AZR 541/09) im Fall "Emmely" nicht nur aus ArbeitÂgebersicht. Anders als die Vorinstanzen hält das Bundesarbeitsgericht die fristloÂse Kündigung einer langjährig beschäftigten Kassiererin, die versucht hatte, ihr anvertraute Pfandbons eines Kunden im Wert von 1,30 EUR in betrügerischer AbÂsicht einzulösen, für unwirksam.
"Die Kündigung entsprach nicht nur ständiger Rechtsprechung des BundesarbeitsgeÂrichts, sondern auch dem überwiegenden Gerechtigkeitsempfinden", erklärt RechtsanÂwalt Dr. Oliver K.-F. Klug, Geschäftsführer des AGAD. "Bei allem Mitleid für die SituatiÂon der Kassiererin darf es bei Vermögensdelikten keine Toleranz durch die Gerichte geben. Ob ein Arbeitgeber mit einem ihm schädigenden Arbeitnehmer weiter zusamÂmen arbeiten will, muss allein Entscheidung des Arbeitgebers bleiben. Gnade ist keine Aufgabe der Gerichte", so Rechtsanwalt Klug weiter, für den die Entscheidung auch weitere Fragen für die Praxis aufwirft: "Soll der Arbeitnehmer auch seine Kollegen bis zu einer gewissen Grenze bestehlen dürfen? Spätestens da dürfte die Solidarität mit der Kassiererin nämlich aufhören. Ich kenne auch eine Vielzahl von Betrieben, in deÂnen Mitarbeiter wie Betriebsräte kein Verständnis für stehlende Mitarbeiter haben", fragt sich Klug.
Rechtsanwalt Klug kritisiert, dass das Bundesarbeitsgericht es nicht zulasse, das nachÂträgliche Prozessverhalten, nämlich das Ablenken des Verdachts auf andere MitarbeiÂter, bei der Abwägung über die Kündigung zu berücksichtigen. Damit ermuntere das Bundesarbeitsgericht die Arbeitnehmer unverständlicherweise zu hanebüchenen AusÂflüchten statt zu ehrlicher Reue.
"Nach wissenschaftlichen Untersuchungen entsteht den Handelsfirmen jährlich durch Ladendiebstähle und stehlende Mitarbeiter ein Schaden von 2 Mrd. EUR. Diesen Schaden zahlen wir alle als Verbraucher mit", ergänzt der Vorsitzende des AGAD, Gerhard Drauschke. 1,30 EUR pro Mitarbeiter mache bei 40 Mio. Beschäftigten bei einem Diebstahl pro Jahr bereits einen Schaden von 52 Mio. EUR, bei einem Diebstahl pro Monat bereits von 624 Mio. EUR. "Es ist für keinen Arbeitgeber mehr nachvollziehbar, wenn dies die JusÂtiz den Arbeitnehmern quasi erlaube", mahnt AGAD-Vorsitzende.
Über den AGAD
Der Arbeitgeberverband Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen Westfalen-Mitte e.V. (AGAD) betreut zur Zeit ca. 300 Unternehmen mit etwa 20.000 Arbeitnehmern aus den Zuständigkeitsbereichen der IndusÂtrie- und Handelskammern Arnsberg, Bochum, Dortmund und Hagen sowie dem Standort Castrop-Rauxel.
Der AGAD berät und unterstützt seine Mitgliedsfirmen in allen arbeits- und sozialrechtlichen Fragen, stellt seinen Mitgliedern für die tägliche Praxis arbeitsrechtliche Verträge zur Verfügung, die stets auf dem neuesten Stand von Gesetzgebung und Rechtsprechung sind, gewährt ihnen Rechtsbeistand bei ErstatÂtungsansprüchen des Arbeitsamtes, den Verfahren beim Integrationsamt und in Einigungsstellen und verÂtritt sie vor den Arbeits- und Sozialgerichten. Jedes Jahr führen die Rechtsanwälte der AGAD rund 300 Prozesse für die Mitglieder. Darüber hinaus führt der AGAD Tarifverhandlungen für die Mitglieder der TarifÂfachgruppe und unterstützt seine Mitglieder beim Abschluss von Firmentarifverträgen.
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