PILTZ: Strafverschärfungswettlauf führt nicht zum Ziel
(pressrelations) -
BERLIN. Anlässlich des Abschlusses der Innenministerkonferenz erklärt die stellvertretende Vorsitzende und innenpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion Gisela PILTZ:
Eine Körperverletzung ist in unserem Rechtsstaat strafbar und muss konsequent geahndet werden. Dabei macht es grundsätzlich keinen Unterschied, ob ein Polizist oder ein Passant verletzt wird. Die körperliche Unversehrtheit ist für alle das höchste Gut. Für einen Angriff mit einem Pflasterstein, bei dem jemand schwer verletzt wird, gilt schon heute ein Strafmaß von sechs Monaten bis zu zehn Jahren ? unabhängig davon, ob der Verletzte ein Polizist oder ein anderer ist. Ein Sonderstrafrecht für Polizisten ist daher weder notwendig noch das richtige Signal für eine Gesellschaft, die Gewalt insgesamt ächtet.
Beim Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte hat die Bundesjustizministerin einen ausgewogenen Gesetzentwurf vorgelegt, wonach künftig auch gefährliche Werkzeuge wie Pflastersteine oder Baseballschläger erfasst werden. Das ist gut und richtig und passt sich nahtlos ein in die Strafrechtssystematik.
Es ist aber unredlich, so zu tun, als wären tätliche Angriffe gegen Polizisten heute quasi straffrei. Wer Widerstand leistet und dabei eine Körperverletzung begeht, wird wegen Körperverletzung bestraft wie jeder andere, der eine Person verletzt. Wer einen Streifenpolizisten tritt oder verprügelt, begeht schon heute eine strafbare Körperverletzung.
Wenn Randalierer oder Hooligans Polizisten verprügeln, dann wissen sie schon heute, dass das strafbar ist. Ein Wettlauf der Strafverschärfungen wird hier nicht helfen, sondern nur ein Gesamtkonzept zur Gewaltprävention und eine konsequente Anwendung des geltenden Rechts für Straftäter.
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