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Privathaftpflicht: Sinnvolle Zusatzleistungen beim Versicherungsschutz

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Umfassender Schutz durch die Privathaftpflicht - es ist sinnvoll, seine Versicherungsunterlagen gerade in diesem Bereich immer auf dem aktuellen Stand zu halten.

(firmenpresse) - Welche Versicherung ist eigentlich sinnvoll? Die Frage stellen sich Verbraucher immer wieder, da es mittlerweile für die meisten nur erdenklichen Situationen Versicherungsschutz gibt. Unbestreitbar ist der Nutzen des Versicherungsschutzes im Bereich Privathaftpflicht. Denn grundsätzlich haftet jeder für die Schäden, die Dritten zugefügt werden. Diese Regelung gibt der Gesetzestext im Bürgerlichen Gesetzbuch eindeutig wieder.

Informationen zur Privathaftpflicht finden Sie hier: http://www.vergleichen-und-sparen.de/privathaftpflicht.html

Trotz der Bedeutung der Privathaftpflicht verfügen nur drei von vier Haushalten über den wichtigen Versicherungsschutz. Dabei bietet die Privathaftpflichtversicherung nicht nur einen Grundschutz für die Schadenshaftung, sondern viele Gesellschaften bieten auch Zusatzleistungen an, die wirklich Sinn machen und individuell wichtig sind.

Schäden durch deliktunfähige Kinder:

Kinder unter sieben Jahren sind generell deliktunfähig. Für ihr Handeln können die Eltern nur haftbar gemacht werden, wenn ihnen die Verletzung der Aufsichtspflicht nachgewiesen werden kann. Grundsätzlich lassen sich solche Handlungen in der Privathaftpflicht, je nach Gesellschaft, mit absichern. Ein Beispiel: Der kleine Jona spielt im Garten, die Mutter kann ihn durch das Küchenfenster beobachten. Trotzdem greift Jona immer wieder durch Zaun in Nachbars Garten und rupft die Rosen aus seinem Beet. Der Schaden an der Blumenpracht ist nicht ganz unbeträchtlich. Um des Friedens Willen lässt die Mutter den Schaden über die Privathaftpflicht regulieren, da dieser bei ihrer Gesellschaft versichert ist.

Schäden bei Gefälligkeitshandlungen:

Im Internet hat eine große Handelskette mit neuen Fernsehern geworben. Herr Schreiber möchte sich so ein Gerät anschaffen und fragt seinen Nachbarn, ob dieser ihn bei der Abholung unterstützt. Schließlich ist ein solcher Fernseher ganz schön sperrig. Gerade bezahlt, möchte der Nachbar seinen guten Willen demonstrieren und versucht, den Fernseher allein ins Auto zu verladen. Dabei verliert er den Halt und der Fernseher fällt zu Boden und ist beschädigt. Glücklicherweise ist der Schaden durch die Gefälligkeitshandlung in der Privathaftpflicht des Nachbarn eingeschlossen





Es lohnt sich also, wenn man seinen bestehenden Versicherungsschutz überprüft und ggf. eine Umstellung auf die aktuellen Bedingungen vornehmen lässt. Den oftmals wird der Versicherungsschutz im Rahmen der Privathaftpflicht einmal abgeschlossen und der Versicherungsschein wandert ganz weit nach unten im Versicherungsordner.

Bildquelle: Thorben Wengert, www.pixelio.de

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Datum: 28.05.2010 - 11:47 Uhr
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