PresseKat - Gesetzliche Vorschriften zur Kennzeichnung allergener Zutaten in Lebensmitteln

Gesetzliche Vorschriften zur Kennzeichnung allergener Zutaten in Lebensmitteln

ID: 19903

(firmenpresse) - Gesetzliche Vorschriften zur Kennzeichnung allergener Zutaten in Lebensmitteln
25.4.2006 Quelle: www.deinwohnen.at

Vor dem Hintergrund der steigenden Häufigkeit von Lebensmittelallergien hat der Gesetzgeber reagiert. Für zahlreiche Zutaten in Lebensmitteln, die als Auslöser von Allergien oder Unverträglichkeiten bekannt sind, wurden erweiterte Kennzeichnungsvorschriften notwendig. Verbraucher, insbesondere betroffene Allergiker, sollen dadurch besser vor Gesundheitsgefahren durch so genannte "versteckte", also im Lebensmittel verwendete, aber nicht deklarierte Allergene geschützt werden.

Seit dem Inkrafttreten der geänderten Lebensmittelkennzeichnungsverordnung (LMKV) am 25.11.2005 müssen die folgenden aufgeführten allergenen Lebensmittel zwingend im Zutatenverzeichnis genannt werden, sobald sie als Zutat verwendet werden:


Glutenhaltiges Getreide (Weizen, Roggen, Gerste, Hafer, Dinkel, Kamut oder Hybridstämme davon) und daraus hergestellte Erzeugnisse,
Krebstiere und Krebserzeugnisse,
Eier und Eiererzeugnisse,
Fisch und Fischerzeugnisse,
Erdnüsse und Erdnusserzeugnisse,
Soja und Sojaerzeugnisse,
Milch und Milcherzeugnisse,
Schalenfrüchte (Mandel, Haselnuss, Walnuss, Cashewnuss, Pecannuss, Paranuss, Pistazie, Macadamia- und Queenslandnuss),
Sellerie und Sellerieerzeugnisse,
Senf und Senferzeugnisse,
Sesamsamen und Sesamsamenerzeugnisse,
Schwefeldioxid und Sulfite >10 mg/kg (SO2).
Die Verpflichtung zur Kennzeichnung von allergenen Zutaten gilt ungeachtet etwaiger Kennzeichnungserleichterungen. Beispielsweise ist die alleinige Verwendung eines Klassennamens wie "Aroma" nicht zulässig und muss mit Angaben zu enthaltenen Allergenen z.B. "aus Sellerie" ergänzt werden. Auch müssen bei Lebensmitteln, für die aufgrund von Ausnahmeregelungen keine Zutatenliste vorgeschrieben ist, die verwendeten allergenen Zutaten aufgelistet werden.




Ein Grenzwert wurde, ausser für Sulfite, nicht festgelegt, d.h. es gilt eine Nulltoleranz.
Von der Kennzeichnung ausgenommen sind lediglich eine Reihe an (hoch-) verarbeiteten Zutaten, von denen mit hoher Wahrscheinlichkeit keine allergene Wirkung mehr ausgeht.
Auf allergene Anteile, die durch unbeabsichtigte und technisch unvermeidbare Einträge ins Enderzeugnis gelangt sind, findet die LMKV allerdings nach wie vor keine Anwendung. Dem Lebensmittelhersteller bleibt für diese Fälle jedoch die Möglichkeit, sich im Rahmen der Produkthaftung durch Hinweise wie z.B. "kann Spuren von ... enthalten" abzusichern.

Bedeutung von Sellerie als allergene Zutat
Sellerie ist im Erwachsenenalter als eine der häufigsten Allergie auslösenden Zutaten bekannt. Da er zudem in grossem Umfang in der Lebensmittelindustrie eingesetzt wird, ist die korrekte Information der betroffenen Verbraucher über seine Verwendung vor grosser Bedeutung. Hauptsächlich wird Sellerie (Knollen-, Stangen-, Blattsellerie) als würzende Zutat für Suppen und Sossen sowie in Form von Gewürzmischungen bzw. -zubereitungen eingesetzt. Hinzu kommt eine breite Palette an Fertiggerichten und Fleischerzeugnissen, welche die erwähnten selleriehaltigen Produkte ihrerseits als Zutat enthalten.

Quelle: www.deinwohnen.at

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Datum: 25.04.2006 - 19:42 Uhr
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