PresseKat - Die Entscheidung des BVerfG auf die Beteiligten - Auf ein offenes Wort - Teil 6

Die Entscheidung des BVerfG auf die Beteiligten - Auf ein offenes Wort - Teil 6

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(firmenpresse) - (rs) Kennen Sie einen Sieger, der offensichtlich Keiner war? Pyrrhus ist sein Name, sein Sieg über die Römer war durch massive Verluste in den eigenen Reihen erkämpft. Pyrrhus soll zu einem Vertrauten gesagt haben: "Noch so ein Sieg und wir sind verloren!"

Eine weitere Person aus der Geschichte wäre König Salomon. Seine Gesetze waren der Art gestaltet, dass jedem Recht widerfahren sollte. Wenn sich zwei gegeneinander stehende Parteien nicht einigen konnten, halbierte Salomon die Gesamtstrafe in zwei gleiche Teile. Gewonnen oder Verloren hatten in solchen Fällen beide Parteien.

Nun hat am 28. März 2006 das Bundesverfassungsgericht ein salomonisches Urteil gefällt. Der Klägerin aus Münchnerin wurde zwar Recht gegeben, aber so wirklich kann sich keiner eines Sieges freuen - zumindest nicht mittelfristig. Das staatlich betriebene "Oddset" hat, betrachtet man den Wortlaut des Richterspruches, zunächst einen Sieg erringen können, der jedoch sehr teuer erkauft ist.
Das Urteil könnte man als salomonisch bezeichnen, denn beide Parteien können für sich in Anspruch nehmen, gewonnen zu haben. Beide Parteien haben allerdings einen Pyrrhussieg erkämpft, denn beide Parteien müssen zukünftig mit hohen finanziellen Einbussen leben.

Bis Ende 2007 muss ein Spieler und ein gewerblicher Sportwett-Anbieter warten, bis er genau weiss, was er gesetzlich darf und was nicht.

Die staatlichen Wettanbieter haben zunächst als einzige die Möglichkeit bekommen weiter zu arbeiten, aber mit erheblichen Einschränkungen im Bezug auf ihre Werbung und ihre Präsentation. Die privaten Anbieter von Wetten und Glücksspiel haben das Nachsehen. Ihre Tätigkeit wurde nicht liberalisiert, sie müssen bis 2008 warten.

Und was macht der Spieler und der Wetter?

Er schaut sich selbstverständlich nach Alternativen um, oder bedient weiter das staatliche "Oddset", das "Lotto" oder die "Pferdewette".

Der bisher tolerierte private Wettanbieter um die Ecke könnte schon bald verschwunden sein. Erste Schritte sind bereits eingeleitet.





Was ist eigentlich mit den Wettanbietern, die sich auf eine Lizenz der ehemaligen DDR berufen?

An sich ist deren Lizenz weiterhin gültig, aber irgendwie widerspricht diese Lizenz dem Richterspruch. Denn irgendwie war ja dem "Oddset" weiterhin unter Auflagen ein Monopol zugesprochen worden - zumindest so lange, bis der Staat eine Form gefunden hat, die dem Richterspruch entspricht. Momentan sieht es so aus, als müssten die Lizenzen erneut vor dem Gericht ausgehandelt werden. Der Wetter, sofern er überhaupt um die Widersprüche des Urteils weiss, schaut derweil mit Besorgnis auf seine Einsätze und entscheidet für sich, wo er seinen Wetteinsatz tätigt - möglicherweise unwissend illegal.

Natürlich haben die Richter des BVerfG nicht die Belange des Wetters zu berücksichtigen. Sie haben sich sogar über seine Bedürfnisse durch die langen Fristen, die sie den Monopolen eingeräumt haben, hinweg gesetzt. Auch für die privaten Wettanbieter ist die Zeit bis Ende 2007 viel zu lang und finanziell eine Katastrophe, da sie bis dahin kaum überleben dürften. Schon sind die ersten Schliessungen von privaten Wettbüros durch die Innenministerien beschlossen. Die in den Wettbüros arbeitenden Menschen werden sich bald in der Arbeitslosenstatistik wieder finden oder vielleicht - und das ist sehr wahrscheinlich - in Grauzonen weiter arbeiten.

Grosses Bedauern muss man mit den kleinen bestehenden ordentlichen Wettbüros haben, die im Vertrauen "auf die Propheten" ihre Wettangebote auf Sportwetten erweiterten, die sie ins Ausland vermittelten. Auch sie werden leider nicht "überleben".

Also doch ein Pyrrhussieg: Denn Gewinner und gleichzeitig Verlierer ist in jedem Falle der Staat. Denn während der staatliche Wettanbieter ohne Konkurrenz den Wettmarkt beherrscht und Geld verdient und Steuern einnimmt, verliert die andere Seite der staatlichen Einnahmen erhebliche Potentiale an ausländische Wettanbieter, die den deutschen Wettmarkt mit ihren Online-Angeboten überschwemmen. Schon jetzt, nach seriöser Recherche, wandern 3,0 bis 4,0 Mrd. EUR aus Deutschland in die Kassen ausländischer Glücksspiel- und Wettanbieter. Eine Tatsache, auf die das BVerfG mit keinem Wort und mit keiner Zeile eingegangen ist. Es ist sehr leicht eine reale Eingangstür zu bewachen und gegebenenfalls zu schliessen, wenn sie zu einem ungewollten Wettbüro oder Casino führt. Es ist ausserordentlich schwierig, die Online-Ströme über Deutschland zu regulieren oder gar zu kontrollieren.

Nach dem BVerfG-Urteil im März hörte man die Jubelschreie der Online-Wettanbieter im Ausland, denn der deutsche Wettmarkt liegt ihnen jetzt ohne Konkurrenz durch stationäre Wettanbieter mit vergleichbaren Quoten zu Füssen.

In Zukunft werden die internationalen Wettanbieter den deutschen Markt weiterhin per WWW abschöpfen. Das Kürzel bedeutet jedoch nicht mehr World Wide Web, sondern World Wide Wetten. Schon jetzt sind die Quoten im Internet wesentlich besser als die Quoten der deutschen Monopolisten, da diese nicht nur erhebliche Steuern, sondern auch Abgaben an fremde Organisationen zu leisten haben, von denen der internationale Anbieter befreit ist.

Der Wetter wird sich das Angebot heraussuchen, das ihm die bessere Quote verspricht und er wird sich keinen Deut darum kümmern, ob diese Wette möglicherweise illegal abläuft, sofern im Gewinnfall das Geld auf seinem Web-Konto erscheint.

Dem staatlichen Monopol wurde höchstrichterlich das übertriebene Bewerben seiner Produkte untersagt, um den Bürger nicht zu ruinösen Wetten und Spielen zu verführen.
Folgt zukünftig der Hinweis auf Lottoannahmestellen oder Oddset-Wetten die Warnung "Wetten bedingt die Gefahr der Abhängigkeit", analog zu den Aufschriften auf Zigarettenpackungen? Unsinn!

Das Bestehen auf Monopolen hätte weit reichende nachhaltige negative Folgen für den staatlichen Anbieter. Es gilt auch hierbei der Spruch: Ohne Werbung keine Neukunden. Wer nicht wirbt, stirbt! Auch dieses wussten schon die Römer und versahen ihre Mauern mit "Werbung".

"Oddset" würde möglicherweise zu einem kleinen Sportwettanbieter, der im internationalen Wettbewerb bedeutungslos würde und nichts zu melden hätte. Sollte sich der deutsche Markt in Zukunft doch auf EU-Geheiss hin öffnen, wäre "Oddset" ein Übernahmekanditat eines englischen oder italienischen oder österreichischen Wettanbieters und für kleine Münze zu haben.

Ein Positivum hätte das Monopol zu bieten: es könnte Minderjährige und so genannte Problemspieler am Spielen und Wetten hindern. Hierzu müsste jedoch der Monopolist sein Identifikationskonzept erheblich ändern, um diese "Klientel" überhaupt zu erkennen.

Wo bleibt auf diesem Spielfeld eigentlich die Eigenverantwortung, die Selbstbestimmung und die Disziplin, die sonst doch dem Souverän - dem Bürger - zu eigen sein soll? Jede Tätigkeit, und ist sie noch so klein und unbedeutend, kann durch Perversion ins Gegenteil zur Sucht und zum Problem verkehrt werden.

Wie weit geht eigentlich noch der staatliche Einfluss, den Bürger permanent zu bevormunden, zu gängeln und zu regeln, indem man ihn nicht dabei unterstützt, die Gefahren kennen zu lernen und zu beherrschen, statt ihm permanent das selbstständige Gehen zu reglementieren.

Was spräche für die Liberalisierung des Wettmarktes?

Die Liberalisierung des Wettmarktes hätte den Vorteil, dass Deutsche in Deutschland nicht nur werben, sondern auch wetten könnten. Jeder könnte frei agieren - natürlich entsprechend den gesetzlich vorgegebenen Rahmenbedingungen. Der Gesetzgeber könnte durchsetzen, dass alle Wettanbieter den gleichen Steuersatz abzuführen hätten, um mit diesen Geldern die gesellschaftlich relevanten Aufgaben erfüllen zu können. "Oddset" hätte zwar dann kein Monopol mehr und müsste sich dem freien Wettbewerb stellen, das Steueraufkommen und die Arbeitsplätze in den Wettbüros wären gesichert, Wettanbieter aus dem Ausland wären den gleichen Regeln unterworfen, wie deutsche Anbieter.

Ein möglichst unabhängiges Kontrollgremium würde darüber wachen, dass die Rahmenbedingungen, Steuersätze und Konzessionsbedingungen von allen Wettanbietern eingehalten werden, ob sie nun aus Deutschland oder aus dem Ausland kommen. Die Einnahmen des Fiskus, ob beim Bund oder bei den Ländern, würden sicherlich wesentlich höher ausfallen als derzeit mit dem Monopolisten. Entsprechende Rechenmodelle und Fallbeispiele wurden in Karlsruhe präsentiert, aber nicht berücksichtigt. Teile der zusätzlichen Einnahmen könnten zweckgebunden zur Eindämmung der Spielsucht, zur Behandlung von Problemspielern und für allgemeine Information über problematisches Spielen dienen. Über die vielfältigen Möglichkeiten der Liberalisierung des Wett- und Spielmarktes ist im Vorfeld nachgedacht und kontrovers diskutiert worden.

Das BVerfG hat entschieden und die nächsten Wochen dürften turbulent werden. Wettbüros werden geschlossen. Krisensitzungen bei "Lotto" und "Oddset" stehen bevor, Werbeverträge werden aufgekündigt, Abmahnungen ausgesprochen und Schlupflöcher gesucht - und mit Sicherheit auch gefunden.

Und was geschieht, wenn sich Charlie Mc Creevy, der EU-Binnenmarktkommissar, in Brüssel durchsetzt und der Wettmarkt auf Grund der Weisungsbefugnis in Brüssel im nächsten Jahr liberalisiert wird?

Der Kommissar hat einschlägige Erfahrungen in seinem Heimatland Irland, wo er erfolgreich gegen die staatlichen Monopole vorgegangen ist. Er senkte die Steuern und hob einen Grossteil der gesetzlichen Barrieren für Sportwetten auf und erzielte, sowohl für den Sport, als auch für den Staat, erheblich mehr Einnahmen durch kontrollierte Konkurrenz.

In diesem Fall wäre Deutschland wieder einmal nicht vorbereitet, weil sich in Deutschland kein konkurrierender Wettmarkt entwickeln konnte und wieder einmal hätten die grossen ausländischen Anbieter den Vorteil.

Warum nehmen die Länder den Ball nicht auf, der ihnen von Karlsruhe zugespielt wurde und reagieren in der Weise, dass sie in ihren jeweiligen Bundesländern das Wettgeschäft, nicht nur durch "Oddset", sondern durch Anbieter betreiben lassen, die sich schon in der Vergangenheit als zuverlässig, seriös, finanziell unabhängig und steuer-ehrlich erwiesen haben?

Die Klägerin aus München wollte nur ihr Wettgeschäft finanziell absichern und die Angebote legal betreiben. Warum gibt man ihr eigentlich nicht diese Möglichkeit?

Der Pferdesport macht in Deutschland zurzeit eine grosse Krise durch. Nahezu alle grossen Rennbahnen sind insolvent oder stehen kurz davor, zahlungsunfähig zu werden. Der Pferdesport hat in Deutschland immer weniger Plätze, sich zu messen. Wenn keine Rennen mehr angeboten werden, zu vernünftigen Rennpreisen, werden auch keine Pferde mehr gezüchtet und für Rennsport ausgebildet. Ein Zirkulus vitiosus, der vielen Pferdefreunden in seiner Auswirkung noch gar nicht bewusst geworden ist. Keine Rennen, keine Pferde, keine Wetten - so einfach ist die Formel, die den klassischen Buchmacher zwingt, auf andere Bereiche auszuweichen und Fremdwetten ins Ausland zu vermitteln, um überhaupt noch existieren zu können. Die Länder hätten die Möglichkeit, das Wettgeschäft dahingehend zu kanalisieren, dass man dem Wetter und dem Spieler seine Spielplätze erhält, ohne dass er online gehen muss, weil er eben gern wettet und seine Kenntnis über Fussballspieler, Pferde und Formel-1-Rennen durch eine Wette bestätigt fühlen möchte. Es steht zu befürchten, dass es so ausgeht, wie es in vielen Kommentaren zu lesen ist: Das die Innenminister der Länder durch ihre Polizeigewalt alles schliessen lassen und alles verbieten, was nur nach Wettbüro oder Sportwette aussieht.

Wie war in einem Kommentar zu lesen: Wettscheine und Lottoscheine gibt es zukünftig nur auf Krankenschein und auf jedem Wettcoupon ist der Hinweis zu lesen, dass das Wetten der finanziellen Gesundheit schadet. Oder wie sagte ein Sportwetter im O-Ton! "Man könnte meinen, der Staat würde die Wetter nicht für mündige Bürger halten. Es ist schon fast so wie in den USA, wo jeder vor Gericht erst einmal wie ein Baby behandelt wird, alles gesetzlich geregelt ist, damit dem armen Mitbürger nur ja nichts Böses passiert".

Es gibt eben Sportwetter, die sich die Quoten der Anbieter genau anschauen und sich eben nicht für die "Oddset-Wette" entscheiden, weil Ihnen die Quote zu uninteressant oder die Paarungen zu einfach sind. Sie werden in Zukunft gezwungen, ins illegale Online-Wetten zu gehen, statt zu einem Wettbewerber um die Ecke.

"Geiz ist immer noch geil" und wer dem Konsumenten glaubt vorschreiben zu können bei wem er kauft oder bei wem er wettet, der hat dieses Spiel schon jetzt verloren. Der informierte Bürger lässt sich heute nicht mehr vorschreiben wo er sein Geld investiert.

Der Sportwettmarkt ist jetzt wieder da ankommen, wo er vor vielen, vielen Jahren einmal begonnen hat, mit einem kleinen Unterschied, dass die Welt sich um das Wettgeschäft erheblich verändert hat. Es gibt heute nicht mehr nur den Totoschein oder das Zahlenlotto mit einmaliger Ausspielung in der Woche, es gibt die Ausweichmöglichkeit durch das Internet.
Wer das nicht sieht, und wer diese Möglichkeit nicht in seine Argumentation einbezieht, der macht einen verhängnisvollen Fehler und schneidet eine ganze Nation von milliardenschweren Finanzströmen ab oder treibt die Bürger in die Illegalität.

Ein Blick auf die jetzige Lage:

Das staatliche "Oddset" kann nach dem Richterspruch aus Karlsruhe auch nicht mehr so weitermachen wie bisher. Es muss sich zukünftig nur noch auf informative Werbung beschränken und seine aggressiven Werbesprüche "abschminken".
Das Gleiche gilt dann auch für Lotto, dass einen Grossteil seines Werbebudgets wird zurückziehen müssen. Und es ist die Frage, ob der Spruch "Wir machen Millionäre" noch so bestehen bleiben kann.

"Oddset" ist schon dabei, die Auflagen aus Karlsruhe auch auf die anderen Wettanbieter umzulegen. Getreu dem Motto: "Was wir nicht dürfen, dürft ihr mal erst recht nicht". Was wird denn nun aus der Trikot- und Vereinswerbung des Bundesligisten Werder Bremen, der gerade einen 5-Millionen-Vertrag mit betandwin.de abgeschlossen hat? Wenn Werder in Nürnberg oder München aufläuft wird ihnen angedroht, das Trikot ausziehen zu müssen, das auf den bekannten Wettanbieter hinweist. Wir mussten uns gerade an die Auflagen der FIFA gewöhnen, im Zusammenhang mit der Fussballweltmeisterschaft auf die übliche und bekannte Werbung in den Stadien verzichten zu müssen, so lange die FIFA "das Sagen" in deutschen Stadien hat. Jetzt kommt das Bundesverfassungsgericht hinzu und schränkt die Werbung erheblich ein und dies nicht nur in den Stadien.

Sport ist ohne Wettbewerb nicht denkbar. Auf den Wettbewerb und seinen Ausgang wird seit Urzeiten schon gewettet. Die Sportwette finanziert nicht nur den Gewinner, sondern auch Nebenbereiche wie den Breitensport und den Versehrtensport und längst nicht nur den Profisport. Nachhaltige Einschränkungen werden alle zu spüren bekommen. Ob die Auswirkungen auf den Wettmarkt und die dort arbeitenden Personen den Richtern in Karlsruhe so ganz egal sein dürften? Die Auswirkungen des Karlsruher Urteils werden dadurch noch verschärft, dass wir unmittelbar vor der Fussballweltmeisterschaft stehen und dieses Ereignis die Fussballwette populär machen sollte und das Geld nicht nur in der Kasse der Wettanbieter, sondern auch in der Steuerkasse klingeln sollte. Zusätzliche Wettpotentiale zu öffnen, dürfte angesichts des Werbeverbotes schwierig werden, denn wie will man Sondergewinnspiele bekannt machen, wenn man gleichzeitig ein Werbeverbot beachten soll. Warten wir die nächsten Wochen ab, um zu sehen, wie der Glücksspielmarkt tatsächlich auf den Richterspruch reagieren wird.

Reaktion der Betroffenen

Die Reaktionen der vom Urteil Betroffenen fällt entsprechend Ihrer jeweiligen Interessenslage sehr unterschiedlich aus.

Der Fachverband Glücksspielsucht fühlt sich natürlich bestätigt und fordert das sofortige Schliessen aller als illegal bezeichneter Wettannahmestellen.

Der Deutsche Sportbund begrüsst das Urteil aus Karlsruhe und der Präsident Manfred von Richthofen meint, "es hätte auch durchaus anders kommen".

Als "lebensfremd" betitelte der Geschäftsführer von Lotto-Toto Niedersachsen GmbH das Urteil, "Wir machen ja ohnehin wenig, die grosse Werbung kommt von betandwin.de und von den illegalen Anbietern". Dies sagt der Mann, der neben den Lottoprodukten vor kurzer Zeit das "Keno" und das Quicky-Spiel" unter die Bürger von Niedersachsen gebracht hat, Angebote die per Werbung erst einmal Kunden anlocken und binden musste.

Die Suchtexpertin der Charite, Dr. Sabine Grüsser-Sinopoli, stellt den besseren Spieler- und Suchtschutz in den Vordergrund: "Künftig wird es noch wichtiger, sowohl bei Glücksspielanbietern als auch im Suchthilfesystem qualitätsvolle Hilfestandards zu etablieren".

Der Anwalt der Beschwerdeführerin zeigte sich indes zufrieden: "Oddset" müsse nun die Werbung zurückschrauben und Suchtprävention betreiben. Beides zusammen mache die Sportwetten unrentabel!

Sieht man nur die Zahlen und die verlorenen Steuern und rechnet man hoch, wie viele Milliarden in den nächsten Monaten über das Internet bei ausländischen Wettanbietern eingesetzt werden, dann müsste der Staat eigentlich die eingeschränkte Liberalisierung anstreben. Doch der bayerische Innenstaatssekretär Georg Schmidt sieht das ganz anders. "Wir müssen jetzt nachbessern", sein lapidarer Kommentar, der seinem Finanzminister noch teuer zu stehen kommen wird.
Quelle: Homepage Verlag C.H.Beck oHG, München

Abschliessender Kommentar zum Urteil

Schon in den ersten Tagen, nachdem das Urteil gesprochen wurde, macht sich bei Einigen Katerstimmung breit. Zu Recht. Klar hatte das BVerfG nur zum vorgestellten Verfahren seine Entscheidung zu treffen. Das salomonische Urteil, zunächst beiden am Verfahren beteiligten Parteien Konzessionen und Verbote aufzuerlegen, hat jedoch keinem der Prozessgegner einen wirklichen Nutzen eingebracht. Obschon der Klägerin Recht zu Teil wurde, indem die Richter den Widerspruch zwischen Werben und fiskalischem Interesse auf der einen Seite und dem Schutz der Wettenden und Spieler auf der anderen Seite bemängelten.
Das Verbot indes, privat Wetten zu veranstalten oder zu vermitteln, bedeutet einen Schuss vor den Bug all jener, die sich bereits einen Platz auf dem Sportwett-Markt eingebracht hatten. Die kleinen Wettbüros haben den kürzeren Halm gezogen, denn für sie könnte es über kurz oder lang das endgültige Aus bedeuten. Sofern das jeweilige Bundesland ihnen die Konzession entzieht oder sie gar aufgrund §284StGB verklagt, könnte es noch bitterer werden, als es ohnehin schon ist. Die grossen privaten Wettanbieter geben sich zwar unbehelligt, Ihnen jedoch dürfte nun klar geworden sein, dass ihre Lizenzen auf wackeligem Boden stehen, wenn sie nicht bis Ende 2007 eine andere Konzeption vorlegen können. Einerseits ist das Wetten im Internet jedem möglich der einen PC bedienen kann -auch Minderjährigen- nur wer will dies kontrollieren? Und wer könnte oder wollte das? Andererseits werden die DDR-Lizenzen indirekt in Frage gestellt. Bis der Bund sich endgültig entschieden hat, könnte es für die Anwälte noch reichlich Arbeit geben. Die Gruppe der Anwälte mit der Hauptrichtung Wett- und Glücksspielrecht ist neben den Fachverbänden für Jugend- und Spielerschutz und den "off-shore-Unternehmen" im Internet, die dritte Interessensgruppe die sich über dieses Urteil freuen darf.

Für die Zeit der Übergangsregelung, bis Ende 2007, scheint das staatliche "Oddset" besser gestellt zu sein. Ihr Produkt ist in aller Munde, bis dahin wird ihr Angebot überleben.

Eine weitere Absage bedeutet das BVerfG-Urteil für TV- und Handyspielangebote. Auch hier gilt das, was für das Online-Wetten gesagt wurde. Kurzum, wie sollte man per TV oder Handy den Jugendschutz und Spielerschutz garantieren?

Durchaus berechtigt bleibt die Frage, was mit den Lotterien und den anderen im Fernsehen beworbenen Wetten und Glücksspielen geschieht. Es bleibt die Frage, ob das Urteil nicht auch auf diese Produkte in Anwendung gebracht werden könnte. Gerichte beschäftigen sich schon mit diesem Problem.

Man kann den Verbänden gegen Glücksspielsucht und den Jugendschützer nur gratulieren. Das BVerfG hat ihrer Klientel beträchtliche Konzessionen zuteil werden lassen. Bis es zu einer gesetzlichen Klarstellung kommt, ist ihre Klientel zwar nicht vor Versuchung sicher, sie muss sich aber nicht mehr durch neue aggressive Werbung in Versuchung bringen lassen. Möglicherweise haben die Schutzverbände sich dann anderen Problemstellungen und anderen Zielen zugewandt, die es zu schützen gilt.

Den off-shore-Unternehmen ist bis dato ein neuer Markt ohne grosse Bemühungen zugefallen.

Wie sich der Staat letzlich entscheiden wird, bleibt abzuwarten, obschon einige Länder haben verlautbaren lassen, dass man das Monopol aufrechterhalten wolle, könnte die Bundesregierung jedoch anderer Meinung sein. Natürlich soll dem Süchtigen, dem Problemspieler und ganz besonders dem Minderjährigen die Möglichkeit zu den Glücksspielen untersagt werden. Entsprechende juristische und gesetzgeberische Mechanismen müssen durch die Länder und die Bundesregierung jedoch erst einmal getroffen werden.

Der Staat sollte bei seiner Entscheidung zum Für und Wider nicht nur das fiskalische Interesse im Auge haben, sondern auch die durch Verbote verloren gegangene Arbeitsplätze und Marktpotentiale. Wetteinsätze und Wettgewinne könnten mit Steuern belegt werden, um dadurch eine nicht zu unterschätzende Einnahmequelle zu schaffen. Der Staat könnte mit einer liberaleren Haltung und mit kreativeren Bedingungen ein mehrfacher Gewinner werden.

Was auch geschehen wird, die ISA-CASINOS wird ein Augenmerk darauf haben und Sie darüber Informieren.

Ihr Reinhold Schmitt

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Datum: 11.04.2006 - 06:41 Uhr
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