PresseKat - Zehntausende Flug-Reisende bleiben bisher auf Mehrkosten durch Aschewolke sitzen

Zehntausende Flug-Reisende bleiben bisher auf Mehrkosten durch Aschewolke sitzen

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Zehntausende Flug-Reisende bleiben bisher auf Mehrkosten durch Aschewolke sitzen

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Zehntausende Flug-Reisende warten immer noch darauf, dass ihre Fluggesellschaften die durch die Aschewolke entstandenen Mehrkosten übernehmen. Nach Recherchen des NDR Fernsehens für das ARD-"Mittagsmagazin" verweigern bisher mehrere Airlines die Zahlungen, obwohl sie damit gegen geltendes Recht verstoßen.

Seit 2004 gibt es die EG-Verordnung 261. Diese Passagierrechtsverordnung regelt genau, welche Verpflichtungen Airlines in Bezug auf Betreuungsleistungen wie Hotelübernachtungen, Verpflegung und Kosten haben, die z. B. durch längere Anrufe aus dem Ausland bei kostenpflichtigen Hotlines entstehen. Diese müssen erstattet werden. Doch nicht wenige Fluggesellschaften weigern sich. Während Singapore Airlines in vielen Fällen anstandslos zahlt, verweist zum Beispiel Air Berlin auf "höhere Gewalt". Der Sprecher des Unternehmens, Hans-Christoph Noack: "Aufgrund höherer Gewalt sehen wir keine generelle Verpflichtung zur Erstattung von Betreuungsleistungen. Es gab ein gesetzliches Flugverbot und ein Ende der Situation war nicht absehbar. Wir werden Forderungen von unseren Passagieren im Einzelfall prüfen." Die Lufthansa spricht von Tausenden Übernachtungen, die man bereits bezahlt habe. Auch hier will man aber "jeden Fall im einzelnen prüfen."

Nach Informationen des NDR wurde einem Passagier, der sechs Tage in Houston (Texas) festsaß, von einer Lufthansa-Vertreterin mitgeteilt, dass er keinerlei Kosten-Ansprüche zum Beispiel für Hotelübernachtungen geltend machen könne. Weitere Fluggäste sollen betroffen sein.

Nach Angaben des Deutschen Reiseverbands waren 135.000 Deutsche in einer ähnlichen Situation. Für Reiserechtsexperten wie den Wiesbadener Anwalt Holger Hopperdietzel ist der Fall klar: "Betreuungsleistungen müssen gezahlt werden."

Andreas Meyer aus Kiel saß in Ägypten fest, zusammen mit Frau und zwei Kindern. Für sein Hotelzimmer sollte er plötzlich statt 106 Euro pro Nacht 225 Euro zahlen. Er ist Anwalt und vertritt inzwischen 24 weitere Passagiere, die bisher vergeblich versucht haben, die entstandenen Mehrkosten von ihrer Fluggesellschaft zurückzubekommen ? Kunden von Air Berlin und Hamburg International. Das Luftfahrtbundesamt rechnet in den nächsten Tagen und Wochen mit zahlreichen Beschwerden. Schon jetzt, eine Woche nach Ende des Flugverbots, habe man fünf Beschwerden erhalten. Doch das sei wohl erst der Anfang.






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Datum: 30.04.2010 - 17:47 Uhr
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