PresseKat - EuGH-Urteil zum Rettungsdienst / DRK-Präsident appelliert an Bund und Länder: Katastrophenschutz n

EuGH-Urteil zum Rettungsdienst / DRK-Präsident appelliert an Bund und Länder: Katastrophenschutz nicht aufs Spiel setzen

ID: 194858

EuGH-Urteil zum Rettungsdienst / DRK-Präsident appelliert an Bund und Länder: Katastrophenschutz nicht aufs Spiel setzen

(pressrelations) - Der Europäische Gerichtshof hat heute entschieden, dass für die Vergabe von rettungsdienstlichen Leistungen in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Sachsen eine EU-weite Bekanntmachungspflicht besteht. Eine generelle Ausschreibungspflicht beinhaltet das Urteil nicht. Das Deutsche Rote Kreuz rechnet dennoch in den kommenden Jahren mit einer Zunahme von Ausschreibungen und befürchtet die Schwächung des Katastrophenschutzes.

DRK-Präsident Dr. Rudolf Seiters kommentiert die Entscheidung: "Auch das Rote Kreuz spricht sich für Transparenz bei der Vergabe öffentlicher Aufträge aus. Aber Rettungsdienst ist mehr als der Transport von A nach B. Er ist die Speerspitze des Bevölkerungsschutzes. Wenn der Rettungsdienst zunehmend von Unternehmen betrieben wird, dann gibt es irgendwann keine notfallerprobten, ehrenamtlichen Katastrophenschützer mehr, die bei Großschadensereignissen zusätzlich verfügbar sind. Auf Unglücke wie den Amoklauf von Winnenden könnte dann nicht mehr adäquat reagiert werden. Das müssen Bundes- und Landespolitik unbedingt verhindern."

Der Katastrophenschutz ist in Deutschland ? anders als in anderen Ländern ? ehrenamtlich organisiert. 150.000 freiwillige Katastrophenschützer stehen beim DRK bereit, der Bevölkerung bei Unwettern, Anschlägen und großen Verkehrsunglücken zu helfen. Ihre Praxiserfahrung haben sie aus Rettungs-, Sanitäts- oder Betreuungsdienst. Wenn der Rettungsdienst zunehmend von privaten Unternehmen bestritten würde, bräche das System in kurzer Zeit zusammen.

Vom Urteil betroffen sind die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Sachsen. Die Kommunen in diesen Ländern sind dazu verpflichtet, der EU zu melden, welcher Anbieter den Zuschlag bei der Vergabe von Rettungsdienstleistungen bekommen hat.

Das Deutsche Rote Kreuz ist mit rund 50 Prozent Marktanteil größter Anbieter von Rettungsdienstleistungen in Deutschland.




Ansprechpartner DRK-Pressestelle

Svenja Koch
Tel. 030 85404 158
Mobil: 0162 2002029
kochs(at)drk.de

Stephanie Krone
Tel: 030 85 404 161
krones(at)drk.de

Weitere Presseinformationen finden Sie unter http://www.drk.de/presseinfo
Hier geht es zur DRK-Homepage
http://www.drk.de

Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Olympiasieger Olaf Ludwig gratuliert dem KAUCH: FDP unterstützt globalen CO2-Markt
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 29.04.2010 - 18:17 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 194858
Anzahl Zeichen: 2747

pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen


Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"EuGH-Urteil zum Rettungsdienst / DRK-Präsident appelliert an Bund und Länder: Katastrophenschutz nicht aufs Spiel setzen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Deutsches Rotes Kreuz (DRK) (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

12,5 Millionen Euro Spenden für die Hochwasser-Hilfe ...

Das Hochwasser ist noch nicht vorbei. Rund 1.500 DRK-Kräfte sind weiterhin im Einsatz, um den vom Hochwasser betroffenen Menschen zu helfen - knapp 2.000 Menschen werden in Sachsen-Anhalt noch in DRK-Notunterkünften versorgt. Unterstützt wird da ...

Alle Meldungen von Deutsches Rotes Kreuz (DRK)