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Sozialwohnungen: Gesetzesänderung zum 1. Mai

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Sozialwohnungen: Gesetzesänderung zum 1. Mai

(pressrelations) - Innenminister Joachim Herrmann: "Höhere Einkommensgrenzen für die Belegung öffentlich geförderter Sozialwohnungen und bei der Wohnraumförderung in Bayern - Regelung hilft gerade jungen Familien"

Zum 1. Mai 2010 werden die Einkommensgrenzen für die Belegung von rund 140.000 öffentlich geförderten Sozialwohnungen in Bayern angehoben. Innenminister Joachim Herrmann: "Damit wird der Kreis der Berechtigten für den größten Teil der geförderten Wohnungen deutlich erweitert. Die Änderungen kommen besonders Familien mit Kindern zu Gute. Neben der Wohnraumförderung ist dies ein weiterer Schritt, um die Versorgung mit angemessenem Wohnraum gerade für diejenigen zu erleichtern, die sonst auf dem freien Markt zu kurz kämen".

Die Einkommensgrenzen sind auf das jährliche Gesamteinkommen des Haushalts bezogen. Für Einpersonenhaushalte werden sie nun um über 16 Prozent, für Zweipersonenhaushalte um über 22 Prozent erhöht. Der für Kinder zusätzlich anzurechnende Betrag wird von 500 auf 1.000 Euro verdoppelt. Für eine vierköpfige Familie mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern ergibt sich somit beispielsweise eine Einkommensgrenze von 32.000 Euro statt bisher 27.200 Euro pro Jahr. Das entspricht bei einem alleinverdienenden Arbeitnehmer einem Bruttojahreseinkommen von etwa 46.000 Euro.

Daneben wird laut Herrmann mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung des Bayerischen Wohnungsbindungsgesetz (BayWoBindG) und des Bayerischen Wohnraumförderungsgesetzes (BayWoFG) die Freibetragsregelung für junge Ehepaare ausgeweitet. Diese können nun bis zu zehn statt bislang fünf Jahre nach dem Jahr der Eheschließung zusätzlich einen Betrag von 5.000 Euro vom Gesamteinkommen absetzen. So erweitert sich der Kreis der Begünstigten. Dies gilt nicht nur bei dem Bezug einer Sozialmietwohnung, sondern auch bei der Wohnraumförderung, zum Beispiel bei einem Eigenheim.


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Datum: 29.04.2010 - 14:17 Uhr
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