PresseKat - Die Hundeversicherung schützt Herrchen und Frauchen vor Schadensersatzansprüchen

Die Hundeversicherung schützt Herrchen und Frauchen vor Schadensersatzansprüchen

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Die Hundeversicherung sollte längst in jedem Hunde-Haushalt vorhanden sein. Dazu besteht bundesweit zwar noch nicht die Pflicht, aber der Schaden muss ja trotzdem vom Halter bezahlt werden.

(firmenpresse) - Obwohl es in Deutschland die Erstattungsansprüche bei Schädigung Dritter gesetzlich geregelt ist, verfügt nicht jeder über die entsprechende Versicherung. Dabei sagt der § 823 des Bürgerlichen Gesetzbuches aus, dass jeder bei einem Schaden gegenüber Personen oder an Gegenständen voll haftungsfähig ist. Minderjährige haften anders oder gar nicht, je nach Lebensalter. Grundsätzlich ist aber auch BGB geregelt, dass Halter von Tieren für die Schäden aufkommen, die von ihren Tieren verursacht werden (BGB § 833).

Bei Hunden oder Pferden gelten besondere Regelungen. Denn die Schäden dieser Tiere sind nicht durch die normale Haftpflichtversicherung gedeckt. Der Hundehalter benötigt also eine spezielle Hundeversicherung. Schäden können in jeder Situation auftreten. Der Briefzusteller mit der zerbissenen Hose ist wohl der klassische Fall, aber auch in Nachbars Garten zerwühlte Beete oder ein zerbissener Kinderfußball können bei den Geschädigten Unmut auslösen. Für diese Fälle benötigt der Hundehalter also die Hundeversicherung.

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Die Hundeversicherung sollte mittlerweile nicht mehr Diskussion für den Hundehalter sein, zu groß ist die Gefahr, durch berechtigte Schadensersatzforderungen seine Existenz zu gefährden - je nachdem, wie hoch der Schaden ausfällt. Ein verursachter Verkehrsunfall durch einen losgerissenen Hund kann, ohne entsprechende Hundeversicherung, eine lebenslange Zahlungsverpflichtung gegenüber verletzten Personen zur Folge haben.

Wichtige Einschlüsse in der Hundehaftpflicht sind neben den Personen-, Sach- und Vermögensschäden auch die Leistungspunkte: die Hüterhaftung, wenn der Hund mal durch andere Personen ausgeführt wird. Aber auch Mietsachschäden sollten Bestandteil der Hundeversicherung sein, denn Nutzer einer Miet- oder Ferienwohnung müssen auch hier für Schäden geradestehen. Die angebissenen Türrahmen sind auch hier ein klassisches Beispiel. Je nach Gesellschaft liegen die Deckungssummen für Personen- und Sachschäden bei bis zu 20 Mio. Euro. Vermögensschäden sollten auch Bestandteil des Versicherungsschutzes sein, bis zu 10 Mio. Euro werden von den Gesellschaften angeboten. Bereits einen Tag nach der Antragstellung kann der Versicherungsbeginn vereinbart werden, hierfür ist die unverzügliche Zahlung der Erstprämie erforderlich.





Der Internet-Versicherungsmakler IAK GmbH bietet seit 1984 Versicherungen rund um den Hund an. Seit 1984 konnten mehr als 250.000 Kunden, auch für andere Versicherungen, gewonnen werden. Die günstigste angebotene Hundehaftpflichtversicherung liegt bei einer Jahresprämie von 35,90 Euro im Jahr. Nicht nur über das Internet werden die Produkte rund um die Hundeversicherung vertrieben, auch steht dem interessierten Hundebesitzer eine telefonische Fachberatung zur Verfügung.

Bildquelle: Sabine Koriath, www.pixelio.de

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Datum: 29.04.2010 - 12:47 Uhr
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