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Hahn Rechtsanwälte erstreiten positive DG-Fonds-Urteile im Doppelpack - Landgericht Konstanz und Landgericht Stuttgart verurteilen beratende Banken

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Bremen, 29.04.2010. Mit Urteilen vom 15. April 2010 haben aktuell zwei
Landgerichte jeweils den klagenden DG-Fonds Anlegern Recht gegeben. Die
Volksbank Konstanz eG sowie die Volksbank Esslingen eG wurden wegen nicht
offengelegter Rückvergütungen (Kick-Backs) zu Schadensersatz verurteilt. Die
Urteile wurden von Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) erstritten.
Im Verfahren vor dem Landgericht Stuttgart (25 O 549/08) hatte der Kläger am
17. Dezember 1992 eine Beteiligung an dem geschlossenen Immobilienfonds DG
Immobilien-Anlagegesellschaft Nr. 30 "Berlin und Neue Länder" Heinz Liebherr
Verwaltungsgesellschaft mbH & Co. KG in Höhe von 50.000 DM zuzüglich fünf
Prozent Agio gezeichnet. Die Beteiligung wurde zur Hälfte durch ein Darlehen der
Beklagten über nominal 25.000 DM finanziert. Beratende Bank war die beklagte
Volksbank Esslingen eG. Diese hat nach eigenen Angaben Provisionen zwischen 4,5
bis 6 Prozent erhalten. Darüber hatte der Berater nicht informiert.
Das Landgericht hat die Volksbank Esslingen eG wegen nicht offengelegter
Rückvergütung zu Schadensersatz in Höhe von 35.940,12 Euro verurteilt. Darin
enthalten ist ein entgangener Gewinn in Höhe von 10.204,89 Euro.
Auch das Landgericht Konstanz hat mit Urteil vom 15. April 2010 - 3 O 57/09 D -
einem Ehepaar, das sich an der DG Immobilien-Anlagegesellschaft Nr. 34 (Berlin,
Darmstadt, Frankfurt) Schütze & Dr. Neumann KG mit insgesamt 100.000 DM
beteiligt hatte, Schadensersatz zugesprochen. Unstreitig war auch in diesem
Fall, dass der Berater die Kläger im Rahmen des Beratungsgesprächs nicht über




die Höhe der Rückvergütung informiert hatte. Die Volksbank Konstanz eG wurde
dementsprechend wegen unterlassener Aufklärung über die Rückvergütungen zu
Schadensersatz in Höhe von 55.879,39 Euro verurteilt. Die Volksbank hatte
angegeben, Provisionen regelmäßig in Höhe von vier bis fünf Prozent erhalten zu
haben. Nach den Recherchen von Hahn Rechtsanwälte beliefen sich die
Bonifikationen, die für die Vermittlung gezahlt wurden, insgesamt auf sieben bis
acht Prozent.
"Die Gerichte sprechen gerade in letzter Zeit vermehrt Schadensersatz wegen
nicht erfolgter Offenlegung der Rückvergütung zu", so Fachanwältin Dr. Petra
Brockmann von hrp. Diese Argumentation lässt sich auf sämtliche DG-Fonds
anwenden, so dass sich auch Anleger anderer Fonds auf diese Rechtsprechung
stützen können.
Zum Kanzleiprofil:
Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) nimmt laut JUVE, Handbuch für
Wirtschaftskanzleien, 2009/2010, eine Spitzenposition bei den bundesweit tätigen
Kanzleien im Kapitalanlegerschutz ein. Der Kanzleigründer, RA. Peter Hahn,
M.C.L., ist seit 20 Jahren ausschließlich im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig.
RA. Hahn und RAin. Dr. Petra Brockmann sind Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht und gehören laut JUVE-Handbuch zu den "häufig empfohlenen"
Anwälten. Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft mit Standorten in Bremen und Hamburg
vertritt ausschließlich geschädigte Kapitalanleger. In monatlichem Turnus führt
hrp Beratungstage in Stuttgart und Berlin durch.


Kanzleikontakt:
Hahn Rechtsanwälte
Partnerschaft
RAin Dr. Petra Brockmann
Marcusallee 38
28359 Bremen
Fon: +49-421-246850
Fax: +49-421-2468511
E-Mail:petra.brockmann(at)hahn-rechtsanwaelte.de

http://www.hahn-rechtsanwaelte.de


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Linzer Str. 5 Bremen Deutschland







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Datum: 29.04.2010 - 10:01 Uhr
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