(firmenpresse) - In der heutigen Zeit gestaltet sich die Jobsuche meist schwierig. Viele Arbeitnehmer resignieren bereits schon bei den Schreiben eines Lebenslaufes oder einer Bewerbung. Fragt der Arbeitgeber in den Bewerbungsgespräch dann noch nach den Gehaltsvorstellungen des Arbeitnehmers ist meist der Ofen ganz aus.
Wir haben nun ein Projekt ins Leben gerufen, dass Abhilfe schaffen soll. Auf der Internetseite www.arbeitlife.de können Arbeitnehmer ein Stellengesuch aufgeben oder sich auf ein Stellenangebot bewerben. Durch unser intelligentes Formular fällt es den Arbeitnehmer leichter
seinen Lebenslauf zu erstellen und zu versenden. Dabei spart der Arbeitnehmer auch noch Porto für die Post, da die Bewerbungsunterlagen über das Internet versand werden.
Die Verhandlungen über das Gehalt sind auch vereinfacht worden, da die Verhandlung über eine Auktion geschieht. Wie soll das gehen? Bei der Gehaltsauktion wird unterschieden zwischen ein Jobangebot und ein Jobgesuche. Bei einen Jobangebot fällt der Gehalt und bei einen Jobgesuche steigt er.
Jetzt werden Sie sich fragen welche Sicherheiten werden mir geboten wer kann alles auf mein Stellenangebot oder Gesuch bieten.
- Auf ein Stellenangebot oder Gesuche kann nur über den Gehalt verhandelt werden, wenn zuvor ein Datenaustausch stattgefunden hat (Lebenslauf, Zeugnisse, Beurteilungen).
- Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit den Arbeitnehmer das Bieten auf sein Stellenangebot zu verwehren
- Es kann nur die gegnerische Partei auf ein Angebot bieten (Arbeitgeber auf ein Stellengesuch, Arbeitnehmer auf ein Stellenangebot)