(firmenpresse) - Die GmbH & Co KG ist eine der beliebtesten deutschen Gesellschaftsformen, weil sie die beiden Desiderate eines jeden Unternehmers, nämlich höchstmögliche Haftungsbeschränkung bei gleichzeitiger Besteuerung allein zum persönlichen Steuersatz vereint und darüberhinaus noch zur Inanspruchnahme des Gewerbesteuerfreibetrages berechtigt.
Günstiger ist nur noch die Ltd. & Co KG, weil die vollhaftende Komplementärin, die Ltd., lediglich mit einem Minimalkaptial ausgestattet werden muss. Hinzu kommt, dass das Kapital einer englischen "private company limited by shares", wie die in Deutschland so beliebten kleinen Limiteds offiziell heissen, genauso wie die Hafteinlage des Kommanditisten erst im Haftungsfalle aufgebracht werden muss.
Von der Rechtsprechung ist seit fast drei Jahrzenten anerkannt, dass eine englische Limited Komplementärin einer deutschen KG sein kann.
Ich sage voraus, dass nach dem "Limited Boom" bald eine Limited und Co KG Boom kommen wird, weil diese Kombination optimal ist.
Wegen der Flexibilität des Gesellschaftsrechtes der Kommanditgesellschaft kann dabei auch ein Kommanditist voll die Geschäftsführung übernehmen und durch Bestellung zum Prokuristen und/oder Erteilung einer Generalvollmacht auch die unbeschränkte Aussenvertretung erhalten. In meiner täglichen Beratungspraxis werde ich vermehrt nach den vorhandenen Gestaltungsmöglichkeiten befragt. Wegen der zahlreichen Tücken und Fallstricke ist eine solche Konstruktion allerdings nichts für die Ltd. und Co KG aus der Konserve, sondern bedarf in jedem Einzelfalle eines individuellen Zuschnitts.
http://www.starostik.de